Das Bundeskartellamt hat der süddeutschen SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und der ostdeutschen Mitgas GmbH, gegen die es seit Ende 2004 wegen ihrer hohen Gaspreise ermittelte, bestätigt, dass ihre Endverbraucherpreise nicht missbräuchlich überhöht sind und die Verfahren eingestellt.
Die Ulmer Stadtwerke-Tochter SWU Energie GmbH habe zugesagt, bis zum 30. September trotz eigener Bezugskostensteigerungen in Höhe von insgesamt 0,38 Cent/kWh keine weitere Preiserhöhung durchzuführen, teilte das Kartellamt Ende April mit. Ab dem 1. Oktober werde die SWU die neuen Tarife an den eigenen Bezugskostensteigerungen orientieren. Der Gasversorger sieht sich in seiner Preisgestaltung bestä
Donnerstag, 28.04.2005, 16:38 Uhr
Peter Focht
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