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Die Bundesnetzagentur folgt dem Antrag der Übertragungsnetzbetreiber, den Regelarbeitsmarkt erst im November einzuführen.
Die Einführung des Regelarbeitsmarktes zum 1. Juni ist verschoben. Die Bundesnetzagentur habe mit Beschluss vom 13. März entschieden, bis zum 2. November 2020 „keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen der verzögerten Einführung zu verhängen“, teilte die Behörde auf Anfrage von E&M mit. Zuständig für die Einführung des Regelarbeitsmarktes sind die vier Übertragungsnetzbetreiber. Diese ha
Donnerstag, 19.03.2020, 14:03 Uhr
Stefan Sagmeister
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