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Energie & Management > Politik - Verpasste Chance für Geothermie
Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Verpasste Chance für Geothermie

Die jüngste EEG-Novelle bietet auch der Geothermie Verbesserungen. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverband Geothermie, sieht aber auch verpasste Chancen.
Die EEG-Novelle soll diese Woche vom Bundestag beschlossen werden. Dies ist nach Ansicht des Bundesverbandes Geothermie (BVG) ein „wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Nutzung der Potenziale der Geothermie in Deutschland“.

Für die geothermische Stromerzeugung sieht das EEG 2021 einige Verbesserungen vor: Das Bundeskabinett verschiebt die Degression bei der Vergütung von Geothermiestrom um ein Jahr von 2021 auf 2022 und senkt die Vergütung um 0,5 % statt der bisher vorgesehenen 5 % ab. Die Degression soll auf 2 % steigen, wenn die installierte elektrische Leistung 120 MW erreicht hat. Derzeit sind nach Zahlen des BVG rund 41 MW an elektrischer Leistung, die über Tiefengeothermieanlagen erzeugt werden, bundesweit installiert.

„Es freut mich, dass die Bundesregierung die Bedeutung der installierten Leistung für die Ausrichtung der Degression erkannt hat“, sagte Knapek. Dadurch verbessere sich die Planbarkeit für Projektentwickler von Geothermiekraftwerken. „Sinnvoller wäre jedoch, wenn die zeitliche Steuerung der Degression komplett entfällt und nur noch die installierten Megawatt geothermischer Kraftwerksleistung darüber entscheiden, welcher Vergütungssatz gilt.“

Eine verpasste Chance sieht die Geothermiebranche bei der Befreiung von der EEG-Umlage. Weiterhin müssen Betreiber von Geothermiekraftwerken volle EEG-Umlage für regenerativ produzierten Strom, der für den Betrieb der Pumpen eingesetzt wird, bezahlen. BVG-Präsident Knapek sieht bei der EEG-Befreiung eine Schieflage: „Es ist widersprüchlich, wenn die energieintensive Industrie oder die Produzenten von synthetischem Wasserstoff von der Zahlung der EEG-Umlage befreit wird, die Betreiber von Kraftwerken, die umweltfreundlichen Strom und Wärme aus Erdwärme herstellen, diese gleichzeitig aber bezahlen müssen.“

Insgesamt bewertet Knapek die jüngste Novelle positiv: „Die nun beschlossenen Anpassungen im EEG, einem der wichtigsten Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien, verbessern die Rahmenbedingungen für neue Geothermie-Projekte. Es ist ein Aufbruchssignal für die gesamte Branche.“

Knapek betont allerdings auch: „Wir dürfen uns darauf nicht ausruhen, denn auch wenn die Anpassungen in die richtige Richtung gehen, reichen sie nicht aus, die enormen Potenziale der Geothermie als konstante und grundlastfähige Technik zur Strom-, Wärme- und Kälteproduktion zu nutzen.“

Dienstag, 15.12.2020, 10:42 Uhr
Heidi Roider
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Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde
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Verpasste Chance für Geothermie
Die jüngste EEG-Novelle bietet auch der Geothermie Verbesserungen. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverband Geothermie, sieht aber auch verpasste Chancen.
Die EEG-Novelle soll diese Woche vom Bundestag beschlossen werden. Dies ist nach Ansicht des Bundesverbandes Geothermie (BVG) ein „wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Nutzung der Potenziale der Geothermie in Deutschland“.

Für die geothermische Stromerzeugung sieht das EEG 2021 einige Verbesserungen vor: Das Bundeskabinett verschiebt die Degression bei der Vergütung von Geothermiestrom um ein Jahr von 2021 auf 2022 und senkt die Vergütung um 0,5 % statt der bisher vorgesehenen 5 % ab. Die Degression soll auf 2 % steigen, wenn die installierte elektrische Leistung 120 MW erreicht hat. Derzeit sind nach Zahlen des BVG rund 41 MW an elektrischer Leistung, die über Tiefengeothermieanlagen erzeugt werden, bundesweit installiert.

„Es freut mich, dass die Bundesregierung die Bedeutung der installierten Leistung für die Ausrichtung der Degression erkannt hat“, sagte Knapek. Dadurch verbessere sich die Planbarkeit für Projektentwickler von Geothermiekraftwerken. „Sinnvoller wäre jedoch, wenn die zeitliche Steuerung der Degression komplett entfällt und nur noch die installierten Megawatt geothermischer Kraftwerksleistung darüber entscheiden, welcher Vergütungssatz gilt.“

Eine verpasste Chance sieht die Geothermiebranche bei der Befreiung von der EEG-Umlage. Weiterhin müssen Betreiber von Geothermiekraftwerken volle EEG-Umlage für regenerativ produzierten Strom, der für den Betrieb der Pumpen eingesetzt wird, bezahlen. BVG-Präsident Knapek sieht bei der EEG-Befreiung eine Schieflage: „Es ist widersprüchlich, wenn die energieintensive Industrie oder die Produzenten von synthetischem Wasserstoff von der Zahlung der EEG-Umlage befreit wird, die Betreiber von Kraftwerken, die umweltfreundlichen Strom und Wärme aus Erdwärme herstellen, diese gleichzeitig aber bezahlen müssen.“

Insgesamt bewertet Knapek die jüngste Novelle positiv: „Die nun beschlossenen Anpassungen im EEG, einem der wichtigsten Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien, verbessern die Rahmenbedingungen für neue Geothermie-Projekte. Es ist ein Aufbruchssignal für die gesamte Branche.“

Knapek betont allerdings auch: „Wir dürfen uns darauf nicht ausruhen, denn auch wenn die Anpassungen in die richtige Richtung gehen, reichen sie nicht aus, die enormen Potenziale der Geothermie als konstante und grundlastfähige Technik zur Strom-, Wärme- und Kälteproduktion zu nutzen.“

Dienstag, 15.12.2020, 10:42 Uhr
Heidi Roider

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