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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat seinen Referentenentwurf für grenzüberschreitende Ausschreibungen in die Verbände- und Länderanhörung gegeben.
Ein wesentlicher Punkt bei der beihilferechtlichen Einigung mit der EU-Kommission zum EEG 2017 war, dass Deutschland ab 2017 die Förderung für erneuerbare Energien im Rahmen von Ausschreibungen zu 5 % auch für Anlagen im europäischen Ausland öffnet. Dieser Anteil entspricht laut Angaben des BMWi einem Volumen von rund 300
Dienstag, 9.05.2017, 15:14 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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