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Energie & Management > Stromnetz - Verordnung zu abschaltbaren Lasten läuft jetzt aus
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stromnetz

Verordnung zu abschaltbaren Lasten läuft jetzt aus

Vom 1. Juli an ist die „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“ im Strombereich obsolet. Der Industrieverband VIK kritisiert das.
Vom 1. Juli an wird die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) im Strommarkt nicht mehr angewendet. „Damit fehlt den Übertragungsnetzbetreibern ab Juli ein wichtiges marktbasiertes Instrument zur Stabilisierung des Stromsystems“, teilte der VIK mit, der Lobbyverband der großindustriellen Energieabnehmer, die teilweise eigene Kraftwerke betreiben.

Anlass für die Nichtverlängerung ist, dass die beihilferechtliche Genehmigung der (AbLaV) durch Brüssel diesen Juni endet. Eine Verlängerung ist von der EU-Kommission nicht vorgesehen. Die Übertragungsnetzbetreiber arbeiten aktuell an einer alternativen Regelung.

Die AbLaV war 2013 befristet in Kraft getreten und läuft nach einer Verlängerung im Jahr 2016 nun aus. Die Verordnung regelt, wie stromintensive Betriebe mittels zeitlich befristeter freiwilliger Abschaltungen durch die Übertragungsnetzbetreiber das Stromnetz entlasten können. Die teilnehmenden Unternehmen erhielten dafür eine Vergütung, die auf alle Stromkunden umgelegt wurde.

Wie der Kraftwerksbetreiber Next auf seiner Homepage mitteilt, hätten die Unternehmen für die Bereitstellung des Abschaltpotenzials einen Leistungspreis erhalten. „Werden tatsächliche Abschaltbefehle übermittelt, wird für diese ein zusätzlicher, separater Arbeitspreis gezahlt.“

Unternehmen mit einer Abnahmeleistung ab 5 MW konnten daran teilnehmen, mussten sich aber vorher einer technischen Prüfung (Präqualifkation) unterziehen. Zudem mussten sie im Falle einer Abschaltung verbindlich zu gewissen Zeitpunkten (Mindestverfügbarkeit) und mit einer definierten zeitlichen Länge (Mindesterbringung) auf diese Stromkapazität verzichten können.

„Aus Sicht des VIK und seiner Mitgliedsunternehmen ist es riskant, auf die von den Unternehmen bereitgestellte Flexibilität zu verzichten“, kritisiert der Verband. Insbesondere in der aktuellen Gaskrise sei es fahrlässig, auf die von den Unternehmen bereitgestellte Flexibilität zur Stützung der Systemsicherheit zu verzichten.

Denn aus Sicht des VIK hat sich die Verordnung bewährt. „Die Übertragungsnetzbetreiber haben seit Einführung der AbLaV bis zum heutigen Tage in kritischen Situationen in mehr als 450 Fällen Abrufe vorgenommen.“

Donnerstag, 30.06.2022, 15:04 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Verordnung zu abschaltbaren Lasten läuft jetzt aus
Vom 1. Juli an ist die „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“ im Strombereich obsolet. Der Industrieverband VIK kritisiert das.
Vom 1. Juli an wird die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) im Strommarkt nicht mehr angewendet. „Damit fehlt den Übertragungsnetzbetreibern ab Juli ein wichtiges marktbasiertes Instrument zur Stabilisierung des Stromsystems“, teilte der VIK mit, der Lobbyverband der großindustriellen Energieabnehmer, die teilweise eigene Kraftwerke betreiben.

Anlass für die Nichtverlängerung ist, dass die beihilferechtliche Genehmigung der (AbLaV) durch Brüssel diesen Juni endet. Eine Verlängerung ist von der EU-Kommission nicht vorgesehen. Die Übertragungsnetzbetreiber arbeiten aktuell an einer alternativen Regelung.

Die AbLaV war 2013 befristet in Kraft getreten und läuft nach einer Verlängerung im Jahr 2016 nun aus. Die Verordnung regelt, wie stromintensive Betriebe mittels zeitlich befristeter freiwilliger Abschaltungen durch die Übertragungsnetzbetreiber das Stromnetz entlasten können. Die teilnehmenden Unternehmen erhielten dafür eine Vergütung, die auf alle Stromkunden umgelegt wurde.

Wie der Kraftwerksbetreiber Next auf seiner Homepage mitteilt, hätten die Unternehmen für die Bereitstellung des Abschaltpotenzials einen Leistungspreis erhalten. „Werden tatsächliche Abschaltbefehle übermittelt, wird für diese ein zusätzlicher, separater Arbeitspreis gezahlt.“

Unternehmen mit einer Abnahmeleistung ab 5 MW konnten daran teilnehmen, mussten sich aber vorher einer technischen Prüfung (Präqualifkation) unterziehen. Zudem mussten sie im Falle einer Abschaltung verbindlich zu gewissen Zeitpunkten (Mindestverfügbarkeit) und mit einer definierten zeitlichen Länge (Mindesterbringung) auf diese Stromkapazität verzichten können.

„Aus Sicht des VIK und seiner Mitgliedsunternehmen ist es riskant, auf die von den Unternehmen bereitgestellte Flexibilität zu verzichten“, kritisiert der Verband. Insbesondere in der aktuellen Gaskrise sei es fahrlässig, auf die von den Unternehmen bereitgestellte Flexibilität zur Stützung der Systemsicherheit zu verzichten.

Denn aus Sicht des VIK hat sich die Verordnung bewährt. „Die Übertragungsnetzbetreiber haben seit Einführung der AbLaV bis zum heutigen Tage in kritischen Situationen in mehr als 450 Fällen Abrufe vorgenommen.“

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