Bund und Länder haben sich am Abend des 5. Juli im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, die geplanten Kürzungen bei der Förderung von Solarstrom in zwei Stufen umzusetzen.
Demnach bleibt die vom Bund geplante Kürzung bestehen, sie erfolgt aber in der vorgesehenen Höhe erst ab Oktober. Rückwirkend ab 1. Juli wird die Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf Dächern statt um 16 % zunächst um 13 %, die Vergütung für Freiflächenanlagen statt um 15 % zunächst um 12 % gesenkt, für Anlagen auf Mülldeponien oder ehemaligen Mili
Dienstag, 6.07.2010, 10:05 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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