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Energie & Management > Recht - Vermieter müssen nicht Stromrechnungen der Mieter begleichen
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Recht

Vermieter müssen nicht Stromrechnungen der Mieter begleichen

Sofern Mietwohnungen über Stromzähler verfügen, können Energieversorger nur beim Mieter offene Rechnungen eintreiben. Vermieter haften laut BGH nicht.
Ein Energieversorger in Schleswig-Holstein hatte über den Rechtsweg versucht, beim Vermieter ausstehende Gelder für verbrauchten Strom in einem Mehrparteienhaus einzuklagen. Zuvor war der Versorger beim Mieter leer ausgegangen, der zwei Rechnungen über insgesamt gut 400 Euro nicht beglichen hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt mit der Ablehnung der Revision ein Urteil des Landgerich

Montag, 13.01.2020, 14:13 Uhr
Volker Stephan
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Vermieter müssen nicht Stromrechnungen der Mieter begleichen
Sofern Mietwohnungen über Stromzähler verfügen, können Energieversorger nur beim Mieter offene Rechnungen eintreiben. Vermieter haften laut BGH nicht.
Ein Energieversorger in Schleswig-Holstein hatte über den Rechtsweg versucht, beim Vermieter ausstehende Gelder für verbrauchten Strom in einem Mehrparteienhaus einzuklagen. Zuvor war der Versorger beim Mieter leer ausgegangen, der zwei Rechnungen über insgesamt gut 400 Euro nicht beglichen hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt mit der Ablehnung der Revision ein Urteil des Landgerich

Montag, 13.01.2020, 14:13 Uhr
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