Der Verband deutscher Biomasseheizwerke (VDBH) hat eine Fristverlängerung für die Höchstförderung von Biomasse-Neuanlagen nach dem EEG beantragt.
Da die Biomasseverordnung erst am 21. Juni in Kraft getreten ist, seien die Planung und der Bau neuer Biomassekraftwerke behindert worden, beklagt der Verband. Nun müssten die Anlagen bis zum 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen werden, wenn ihre Betreiber den Vergütungshöchstsatz beanspruchen wollen.Die Frist des § 5 Abs. 2 EEG sollte desha
Montag, 23.07.2001, 14:53 Uhr
Dietmar Graf
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