ORC-Anlagen (Organic-Rankine-Cycle) werden in zunehmendem Maße Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW) nachgeschaltet, um die anfallende Abwärme zusätzlich zur Stromerzeugung zu nutzen. Über die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht eindeutig geregelte Einspeisevergütung für Strom aus solchen Anlagen-Kombinationen berichtet Ludger Gordalla*.
Der Gesetzgeber hat die Kombination eines BHKW mit einer ORC-Anlage im Vorfeld wohl übersehen, denn sie passt nicht in das Vergütungsschema des § 8 EEG, in dem die Vergütung für Strom aus Biomasse festlegt ist. Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert hierzu noch nicht und auch in den unteren Instanzen der Zivilgerichte sucht man vergeblich nach belastbaren Entscheidungen. Damit bleiben den
Montag, 18.12.2006, 11:32 Uhr
Michael Pecka
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