Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist ein jahrelanger Rechtsstreit um die Zuteilung von Emissionsrechten in der zweiten Handelsperiode mit einem Vergleich zwischen einem Papierhersteller und der zum Umweltbundesamt gehörenden Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beigelegt worden.
Im Rahmen des Vergleichs haben sich ein süddeutscher Kartonagen-Hersteller und die DEHSt auf einen Stand der Technik geeinigt, der als Grundlage für die Zuteilung von Emissionsrechten für die Herstellung von Papier und Pappe dient. Das teilte die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit. Auf Basis dieses Vergleichs soll nun die Zuteilungsmenge an Emissionsrechten für die zweite Handelsperiode (200
Freitag, 21.12.2012, 13:24 Uhr
Kai Eckert
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