Die Vergabekammer Bremen hat entschieden, dass Contracting-Leistungen, die beinhalten, dass der Contractor eine Heizanlage baut und über lange Zeit betreibt, nicht als Bauleistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), sondern nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu vergeben sind.
Die Kammer begründet diese Entscheidung damit, dass die Lieferleistungen bei einer langen Laufzeit – konkret ging es um zehn Jahre – gegenüber den auch im Auftrag enthaltenen Bauleistungen das Übergewicht haben. Hintergrund: Bei einer Ausschreibung für Heizzentralen in den öffentlichen Einrichtungen einer Stadt gaben die zugelassenen Bieter nur teilweise Angebote ab, weil nach ihrer Au
Montag, 27.11.2000, 10:57 Uhr
Angelika Riedel
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