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Ein Gesetz soll verhindern, dass sich die Energiekonzerne aus der Verantwortung stehlen können. Ein Gesellschafter der EnBW fühlt sich zu Unrecht in Haftung genommen.
(dpa) Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ziehen gegen die gesetzliche Haftungsregelung bei den Atom-Altlasten vor das Bundesverfassungsgericht. Das Unternehmen sieht in dem Nachhaftungsgesetz zum Atom-Ausstieg nach eigenen Angaben eine rechtsstaatswidrige Ausweitung der Haftung für Abbau- und Entsorgungskosten auf Gesellschafter, die bislang nicht in der Pflicht standen. Der Zweckverban
Dienstag, 12.12.2017, 14:39 Uhr
dpa
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