E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Verfahrenserleichterungen für Ökostromausbau
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Verfahrenserleichterungen für Ökostromausbau

Die Mitte Juni angekündigte Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz ging am 25. Juli in die Begutachtung. Die Energiebranche sowie die Umweltverbände reagierten positiv.
Bis zum 19. September läuft die Begutachtung für eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVG-Gesetz). Sie soll den Ökostromausbau in Österreich erleichtern, erläuterte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei einer Pressekonferenz am 25. Juli, jenem Tag, an dem sie den Entwurf mit dem Ersuchen um Stellungnahmen aussandte. Die Ministerin hatte die Einführung dieser sogenannten "Überholspur für die erneuerbaren Energien" am 13. Juni angekündigt (wir berichteten). Seither wurde in der Rechtsabteilung der Energiesektion ihres Hauses an dem Entwurf gefeilt.

Vorgesehen sind darin unter anderem Erleichterungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen. Diese sind "vorrangig auf dafür planungsrechtlich ausgewiesenen oder bestimmten Flächen zu realisieren". Besteht in einem Bundesland keine Energieraumplanung oder ist diese auf Gemeindeebene nicht konkretisiert, kann zurzeit kein UVP-Verfahren für ein Windrad oder einen Windpark eingeleitet werden. Die Novelle soll dies nun ändern und die Einleitung solcher Verfahren möglich machen.

Festsetzung von Fristen für Eingaben möglich

Überdies wird das UVP-Verfahren stärker strukturiert und damit gestrafft. Bis dato können Einwände, Stellungnahmen und Beweisanträge buchstäblich noch in letzter Sekunde vor Beginn der mündlichen Verhandlung über ein Projekt vorgebracht werden. Dies nutzen Gegner, um Verfahren zu verlängern und die Realisierung von Vorhaben zu verschleppen.

Die Novelle gibt den zuständigen Behörden jetzt das Recht, eine Frist für derartige Eingaben festzulegen. Laut den – nicht rechtsverbindlichen – Erläuterungen zu dem Entwurf sollte diese zwei bis maximal acht Wochen vor der mündlichen Verhandlung enden. Legt die Behörde keine Frist fest, sind Vorbringungen laut dem Entwurf "bis spätestens eine Woche vor dem Termin der mündlichen Verhandlung schriftlich" möglich.

Ferner trägt die Novelle der Weiterentwicklung von Technologien zur Ökostromerzeugung während der Dauer des Verfahrens Rechnung. So soll ein Projektwerber statt des beantragten Anlagentyps eine modernere oder leistungsstärkere Version einsetzen dürfen, ohne ein Änderungsverfahren durchzuführen. Er ist allerdings verpflichtet, dies der Behörde mitzuteilen. Hat diese Zweifel, ob sich die Umweltauswirkungen des neuen Anlagentyps kaum von jenen der beantragten Variante unterscheiden, hat sie dies zu prüfen.

Festgelegt wird weiters das "hohe öffentliche Interesse" am Ökostromausbau. Verbunden damit ist, dass Blankobeschwerden gegen ein Vorhaben keine aufschiebende Wirkung in Hinblick auf den Fortgang des Genehmigungsverfahrens zuerkannt wird. Außerdem ist es möglich, Umweltauswirkungen durch Abschlagszahlungen auszugleichen.

Gewessler bezeichnete den Entwurf als "rundes, großes Paket". Dieses werde dazu beitragen, Österreichs Ziel bezüglich des Ökostrom-Ausbaus zu erreichen. Bekanntlich ist gesetzlich vorgesehen, die Ökostromerzeugung bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh pro Jahr oder 50 % zu steigern. "Wir müssen viel tun und rasch handeln", konstatierte die Ministerin.

Barbara Schmidt, die Generalsekretärin des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, bezeichnete den Entwurf als "guten, praxisnahen Vorschlag für deutlich schnellere Verfahren". Allerdings gelte es, aus diesem noch einige „Fallstricke“ zu entfernen. Solche sieht Schmidt unter anderem in der geplanten UVP-Pflicht für (kleinere) Wasserkraftwerke in bestimmten Arten von Schutzgebieten. Ferner sei laut dem Entwurf die Nutzung neuer Flächen für ein Vorhaben möglichst gering zu halten: "Berechenbare und objektive Beurteilungsparameter, die erkennen lassen, ob dieses Kriterium erfüllt wurde, fehlen jedoch bislang. Nach Einschätzung der Branche könnte sich diese Unklarheit im Hinblick auf Energiewendeprojekte zu einem veritablen Bremsklotz entwickeln."

Grundsätzliche Zustimmung erteilte dem Entwurf auch Christoph Wagner, der Präsident des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Wagner sieht jetzt vor allem die Bundesländer in der Pflicht. Sie müssten dringend die meist noch fehlenden Energieraumplanungen erarbeiten.

Seitens des Ökobüros, einer Dachorganisation österreichischer Umweltverbände, hieß es, der Entwurf gehe "in die richtige Richtung". Geschäftsführer Thomas Alge bemängelte indessen unter anderem die Ausgleichszahlungen für Umweltauswirkungen. Auch liegt ihm zufolge "ein wesentlicher Schlüssel für rasche und wirksame Verfahren bei der Ausstattung der Behörden auf Landesebene mit Personal und Sachverständigen. Hier sind die Länder am Zug, dies sicherzustellen."

Dienstag, 26.07.2022, 12:16 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Verfahrenserleichterungen für Ökostromausbau
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich
Verfahrenserleichterungen für Ökostromausbau
Die Mitte Juni angekündigte Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz ging am 25. Juli in die Begutachtung. Die Energiebranche sowie die Umweltverbände reagierten positiv.
Bis zum 19. September läuft die Begutachtung für eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVG-Gesetz). Sie soll den Ökostromausbau in Österreich erleichtern, erläuterte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei einer Pressekonferenz am 25. Juli, jenem Tag, an dem sie den Entwurf mit dem Ersuchen um Stellungnahmen aussandte. Die Ministerin hatte die Einführung dieser sogenannten "Überholspur für die erneuerbaren Energien" am 13. Juni angekündigt (wir berichteten). Seither wurde in der Rechtsabteilung der Energiesektion ihres Hauses an dem Entwurf gefeilt.

Vorgesehen sind darin unter anderem Erleichterungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen. Diese sind "vorrangig auf dafür planungsrechtlich ausgewiesenen oder bestimmten Flächen zu realisieren". Besteht in einem Bundesland keine Energieraumplanung oder ist diese auf Gemeindeebene nicht konkretisiert, kann zurzeit kein UVP-Verfahren für ein Windrad oder einen Windpark eingeleitet werden. Die Novelle soll dies nun ändern und die Einleitung solcher Verfahren möglich machen.

Festsetzung von Fristen für Eingaben möglich

Überdies wird das UVP-Verfahren stärker strukturiert und damit gestrafft. Bis dato können Einwände, Stellungnahmen und Beweisanträge buchstäblich noch in letzter Sekunde vor Beginn der mündlichen Verhandlung über ein Projekt vorgebracht werden. Dies nutzen Gegner, um Verfahren zu verlängern und die Realisierung von Vorhaben zu verschleppen.

Die Novelle gibt den zuständigen Behörden jetzt das Recht, eine Frist für derartige Eingaben festzulegen. Laut den – nicht rechtsverbindlichen – Erläuterungen zu dem Entwurf sollte diese zwei bis maximal acht Wochen vor der mündlichen Verhandlung enden. Legt die Behörde keine Frist fest, sind Vorbringungen laut dem Entwurf "bis spätestens eine Woche vor dem Termin der mündlichen Verhandlung schriftlich" möglich.

Ferner trägt die Novelle der Weiterentwicklung von Technologien zur Ökostromerzeugung während der Dauer des Verfahrens Rechnung. So soll ein Projektwerber statt des beantragten Anlagentyps eine modernere oder leistungsstärkere Version einsetzen dürfen, ohne ein Änderungsverfahren durchzuführen. Er ist allerdings verpflichtet, dies der Behörde mitzuteilen. Hat diese Zweifel, ob sich die Umweltauswirkungen des neuen Anlagentyps kaum von jenen der beantragten Variante unterscheiden, hat sie dies zu prüfen.

Festgelegt wird weiters das "hohe öffentliche Interesse" am Ökostromausbau. Verbunden damit ist, dass Blankobeschwerden gegen ein Vorhaben keine aufschiebende Wirkung in Hinblick auf den Fortgang des Genehmigungsverfahrens zuerkannt wird. Außerdem ist es möglich, Umweltauswirkungen durch Abschlagszahlungen auszugleichen.

Gewessler bezeichnete den Entwurf als "rundes, großes Paket". Dieses werde dazu beitragen, Österreichs Ziel bezüglich des Ökostrom-Ausbaus zu erreichen. Bekanntlich ist gesetzlich vorgesehen, die Ökostromerzeugung bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh pro Jahr oder 50 % zu steigern. "Wir müssen viel tun und rasch handeln", konstatierte die Ministerin.

Barbara Schmidt, die Generalsekretärin des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, bezeichnete den Entwurf als "guten, praxisnahen Vorschlag für deutlich schnellere Verfahren". Allerdings gelte es, aus diesem noch einige „Fallstricke“ zu entfernen. Solche sieht Schmidt unter anderem in der geplanten UVP-Pflicht für (kleinere) Wasserkraftwerke in bestimmten Arten von Schutzgebieten. Ferner sei laut dem Entwurf die Nutzung neuer Flächen für ein Vorhaben möglichst gering zu halten: "Berechenbare und objektive Beurteilungsparameter, die erkennen lassen, ob dieses Kriterium erfüllt wurde, fehlen jedoch bislang. Nach Einschätzung der Branche könnte sich diese Unklarheit im Hinblick auf Energiewendeprojekte zu einem veritablen Bremsklotz entwickeln."

Grundsätzliche Zustimmung erteilte dem Entwurf auch Christoph Wagner, der Präsident des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Wagner sieht jetzt vor allem die Bundesländer in der Pflicht. Sie müssten dringend die meist noch fehlenden Energieraumplanungen erarbeiten.

Seitens des Ökobüros, einer Dachorganisation österreichischer Umweltverbände, hieß es, der Entwurf gehe "in die richtige Richtung". Geschäftsführer Thomas Alge bemängelte indessen unter anderem die Ausgleichszahlungen für Umweltauswirkungen. Auch liegt ihm zufolge "ein wesentlicher Schlüssel für rasche und wirksame Verfahren bei der Ausstattung der Behörden auf Landesebene mit Personal und Sachverständigen. Hier sind die Länder am Zug, dies sicherzustellen."

Dienstag, 26.07.2022, 12:16 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.