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Energie & Management > Wasserstoff - Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für H2-Herstellung gestartet
Quelle: TÜV Rheinland
Wasserstoff

Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für H2-Herstellung gestartet

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt den Startschuss zum  Antragsverfahren für die reduzierte EEG-Umlage bei elektrochemischer Herstellung von Wasserstoff.
Einerseits bietet die elektrochemische Herstellung große Potenziale für die umweltfreundliche Produktion von Wasserstoff, andererseits ist sie sehr stromintensiv. Um Unternehmen hier zu entlasten und den Markthochlauf des Wasserstoffs zu fördern, bietet das neue Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Betreibern von Elektrolyseanlagen die Möglichkeit, eine Entlastung bei der EEG-Umlage zu erhalten.

In der aktuellen Markthochlaufphase der Wasserstoffproduktion begrenzt das Bafa die EEG-Umlage für die elektrochemische Herstellung unter Einsatz unterschiedlicher Erzeugungsarten − sowohl bei der Elektrolyse mit konventionellem Strom als auch bei der Elektrolyse unter dem Einsatz von erneuerbaren Energien.

Explizit angesprochen sind von dieser "Besonderen Ausgleichsregelung" stromkostenintensive Unternehmen, Schienenbahnunternehmen, Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr, Landstromanlagen für Seeschiffe und Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen. Bis zum 30. September können Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig der "Herstellung von Industriegasen" beim Bafa einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Diese greift bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 % oder weniger.


Weitere Informationen zum Antragsverfahren und die Voraussetzungen für die Reduzierung der EEG-Umlage hat das Bafa für Unternehmen auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Donnerstag, 12.08.2021, 13:54 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für H2-Herstellung gestartet
Quelle: TÜV Rheinland
Wasserstoff
Verfahren für reduzierte EEG-Umlage für H2-Herstellung gestartet
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt den Startschuss zum  Antragsverfahren für die reduzierte EEG-Umlage bei elektrochemischer Herstellung von Wasserstoff.
Einerseits bietet die elektrochemische Herstellung große Potenziale für die umweltfreundliche Produktion von Wasserstoff, andererseits ist sie sehr stromintensiv. Um Unternehmen hier zu entlasten und den Markthochlauf des Wasserstoffs zu fördern, bietet das neue Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Betreibern von Elektrolyseanlagen die Möglichkeit, eine Entlastung bei der EEG-Umlage zu erhalten.

In der aktuellen Markthochlaufphase der Wasserstoffproduktion begrenzt das Bafa die EEG-Umlage für die elektrochemische Herstellung unter Einsatz unterschiedlicher Erzeugungsarten − sowohl bei der Elektrolyse mit konventionellem Strom als auch bei der Elektrolyse unter dem Einsatz von erneuerbaren Energien.

Explizit angesprochen sind von dieser "Besonderen Ausgleichsregelung" stromkostenintensive Unternehmen, Schienenbahnunternehmen, Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr, Landstromanlagen für Seeschiffe und Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen. Bis zum 30. September können Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig der "Herstellung von Industriegasen" beim Bafa einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Diese greift bereits ab der ersten Kilowattstunde und reduziert die EEG-Umlage auf 15 % oder weniger.


Weitere Informationen zum Antragsverfahren und die Voraussetzungen für die Reduzierung der EEG-Umlage hat das Bafa für Unternehmen auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Donnerstag, 12.08.2021, 13:54 Uhr
Davina Spohn

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