E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Verbund: Hauptversammlung billigt Sonderdividende
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

Verbund: Hauptversammlung billigt Sonderdividende

Insgesamt bezahlt der Energiekonzern seinen Aktionären für 2022 rund 1,25 Milliarden Euro. Mit seinem Anteil von 637,5 Millionen Euro kann der Bund Energiehilfsprogramme finanzieren.
Mit großer Mehrheit billigte die Hauptversammlung (HV) des größten österreichischen Energiekonzerns Verbund am 25. April die Auszahlung einer Sonderdividende von 1,16 Euro je Aktie. Unter Einrechnung der regulären Dividende von 2,44 Euro erhalten die Anteilseigner somit 3,60 Euro je Aktie. In Summe schüttet der Verbund für das Jahr 2022 rund 1,25 Milliarden Euro aus. Davon entfallen 400 Millionen Euro auf die Sonderdividende, stellte Generaldirektor Michael Strugl fest. Da die Republik Österreich 51 Prozent der Verbund-Aktien hält, fließen ihr 637,5 Millionen Euro zu.

Strugl konstatierte, dieses Geld könne zur Finanzierung staatlicher Maßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für die Endkunden dienen. Der Verbund selbst habe ebenfalls diesbezügliche Schritte gesetzt. Sein seit 1. März bestehender „Härtefallfonds“ für Haushalts- und Gewerbekunden beinhalte zehn Millionen Euro, ein mit 1. Juli 2022 etabliertes Entlastungspaket für besonders betroffene Haushalte und Gewerbebetriebe 50 Millionen Euro. Der Verbund-Stromhilfefonds in Zusammenarbeit mit der Hilfsorganisation Caritas wiederum hat ein Volumen von fünf Millionen Euro. Dieses Geld steht Kunden aller österreichischen Energieunternehmen zur Verfügung.

Strugl ergänzte, die Erträge, die seinem Unternehmen verblieben, würden in den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Stromnetze investiert. Insgesamt gehe es bis einschließlich 2025 um rund 4,6 Milliarden Euro. In der kommenden Dekade wolle der Verbund weitere bis zu 15 Milliarden Euro in Vorhaben investieren. Diese Projekte seien wichtig für das Gelingen der Energiewende: „Das heißt, wir investieren unsere Gewinne in die Energiezukunft Österreichs.“ Wie berichtet, hatte der Verbund seinen Gewinn von 2021 auf 2022 um rund 96,6 Prozent auf 1,72 Milliarden Euro gesteigert. Die Umsatzerlöse waren um 116,6 Prozent auf 10,35 Milliarden Euro gewachsen.

In ihren Funktionen bestätigt wurden vier Mitglieder des Verbund-Aufsichtsrats, deren Mandate mit Ende der HV am 25. April ausgelaufen wären. Es handelt sich um die Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der Arbeiterkammer Wien, Christa Schlager, den Mineralölhändler Jürgen Roth, den Vorstandssprecher des niederösterreichischen Energiekonzerns EVN, Stefan Szyszkowitz, sowie den stellvertretenden Generaldirektor der Wiener Stadtwerke, Peter Weinelt. Aufsichtsratschef bleibt der Industrielle Michael Ohneberg.

Rechtsstreit mit Konsumentenschützern

Ausführlich befasste sich Strugl in Beantwortung von Aktionärsfragen mit dem Rechtsstreit, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Verbund führt. Wie berichtet, untersagte das Handelsgericht Wien dem Unternehmen auch rückwirkend die Anwendung einer Preisänderungsklausel, die bis zum Herbst 2022 in dessen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) enthalten war. Sie erlaubte Preiserhöhungen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preise im börsenbasierten Großhandel. Der Verbund berief per 6. März beim Oberlandesgericht Wien gegen dieses Urteil. Strugl argumentierte sinngemäß, die Klage des VKI sei schwer verständlich, weil dieser solche Klauseln vormals selbst gefordert habe. Folge das Oberlandesgericht und möglicherweise auch der Oberste Gerichtshof (OGH) dem Urteil des Handelsgerichts Wien, ergebe sich für den Verbund „eine völlig neue Situation.“ Ein Rückzug aus dem Endkundengeschäft sei nicht ausgeschlossen.

Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist laut Strugl etwa Ende 2024 zu rechnen. Unterliegt der Verbund in dem Rechtsstreit, bedeutet dies keine automatischen Rückzahlungen an die betroffenen Kunden, stellte Strugl klar. Vielmehr müssen diese ihre jeweiligen Ansprüche vor Gericht geltend machen. In der Vergangenheit hatten die Unternehmen der Energiewirtschaft in einschlägigen Fällen meist einen Vergleich mit dem VKI angestrebt und erreicht. Das ist auch diesmal nicht ausgeschlossen, deutete Strugl an.

Strugl zufolge läuft zurzeit eine Reihe von Verfahren von Konsumentenschutz-Organisationen gegen Energieversorger, bei denen es um angeblich rechtswidrige Preiserhöhungen geht: „Fast alle Unternehmen der E-Wirtschaft sind betroffen.“ Manche der Versorger stützten sich bei ihren Erhöhungen auf eine Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), der zufolge Preiserhöhungen für Haushalts- und Gewerbekunden „in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen“ müssen. Entfällt der Umstand, sind die Preise wieder zu senken. Strugl sieht diesbezüglich den Gesetzgeber gefordert: „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit darüber, was in den Stromlieferverträgen wirklich stehen darf.“

Mittwoch, 26.04.2023, 08:37 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Verbund: Hauptversammlung billigt Sonderdividende
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
Verbund: Hauptversammlung billigt Sonderdividende
Insgesamt bezahlt der Energiekonzern seinen Aktionären für 2022 rund 1,25 Milliarden Euro. Mit seinem Anteil von 637,5 Millionen Euro kann der Bund Energiehilfsprogramme finanzieren.
Mit großer Mehrheit billigte die Hauptversammlung (HV) des größten österreichischen Energiekonzerns Verbund am 25. April die Auszahlung einer Sonderdividende von 1,16 Euro je Aktie. Unter Einrechnung der regulären Dividende von 2,44 Euro erhalten die Anteilseigner somit 3,60 Euro je Aktie. In Summe schüttet der Verbund für das Jahr 2022 rund 1,25 Milliarden Euro aus. Davon entfallen 400 Millionen Euro auf die Sonderdividende, stellte Generaldirektor Michael Strugl fest. Da die Republik Österreich 51 Prozent der Verbund-Aktien hält, fließen ihr 637,5 Millionen Euro zu.

Strugl konstatierte, dieses Geld könne zur Finanzierung staatlicher Maßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten für die Endkunden dienen. Der Verbund selbst habe ebenfalls diesbezügliche Schritte gesetzt. Sein seit 1. März bestehender „Härtefallfonds“ für Haushalts- und Gewerbekunden beinhalte zehn Millionen Euro, ein mit 1. Juli 2022 etabliertes Entlastungspaket für besonders betroffene Haushalte und Gewerbebetriebe 50 Millionen Euro. Der Verbund-Stromhilfefonds in Zusammenarbeit mit der Hilfsorganisation Caritas wiederum hat ein Volumen von fünf Millionen Euro. Dieses Geld steht Kunden aller österreichischen Energieunternehmen zur Verfügung.

Strugl ergänzte, die Erträge, die seinem Unternehmen verblieben, würden in den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Stromnetze investiert. Insgesamt gehe es bis einschließlich 2025 um rund 4,6 Milliarden Euro. In der kommenden Dekade wolle der Verbund weitere bis zu 15 Milliarden Euro in Vorhaben investieren. Diese Projekte seien wichtig für das Gelingen der Energiewende: „Das heißt, wir investieren unsere Gewinne in die Energiezukunft Österreichs.“ Wie berichtet, hatte der Verbund seinen Gewinn von 2021 auf 2022 um rund 96,6 Prozent auf 1,72 Milliarden Euro gesteigert. Die Umsatzerlöse waren um 116,6 Prozent auf 10,35 Milliarden Euro gewachsen.

In ihren Funktionen bestätigt wurden vier Mitglieder des Verbund-Aufsichtsrats, deren Mandate mit Ende der HV am 25. April ausgelaufen wären. Es handelt sich um die Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der Arbeiterkammer Wien, Christa Schlager, den Mineralölhändler Jürgen Roth, den Vorstandssprecher des niederösterreichischen Energiekonzerns EVN, Stefan Szyszkowitz, sowie den stellvertretenden Generaldirektor der Wiener Stadtwerke, Peter Weinelt. Aufsichtsratschef bleibt der Industrielle Michael Ohneberg.

Rechtsstreit mit Konsumentenschützern

Ausführlich befasste sich Strugl in Beantwortung von Aktionärsfragen mit dem Rechtsstreit, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Verbund führt. Wie berichtet, untersagte das Handelsgericht Wien dem Unternehmen auch rückwirkend die Anwendung einer Preisänderungsklausel, die bis zum Herbst 2022 in dessen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) enthalten war. Sie erlaubte Preiserhöhungen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preise im börsenbasierten Großhandel. Der Verbund berief per 6. März beim Oberlandesgericht Wien gegen dieses Urteil. Strugl argumentierte sinngemäß, die Klage des VKI sei schwer verständlich, weil dieser solche Klauseln vormals selbst gefordert habe. Folge das Oberlandesgericht und möglicherweise auch der Oberste Gerichtshof (OGH) dem Urteil des Handelsgerichts Wien, ergebe sich für den Verbund „eine völlig neue Situation.“ Ein Rückzug aus dem Endkundengeschäft sei nicht ausgeschlossen.

Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist laut Strugl etwa Ende 2024 zu rechnen. Unterliegt der Verbund in dem Rechtsstreit, bedeutet dies keine automatischen Rückzahlungen an die betroffenen Kunden, stellte Strugl klar. Vielmehr müssen diese ihre jeweiligen Ansprüche vor Gericht geltend machen. In der Vergangenheit hatten die Unternehmen der Energiewirtschaft in einschlägigen Fällen meist einen Vergleich mit dem VKI angestrebt und erreicht. Das ist auch diesmal nicht ausgeschlossen, deutete Strugl an.

Strugl zufolge läuft zurzeit eine Reihe von Verfahren von Konsumentenschutz-Organisationen gegen Energieversorger, bei denen es um angeblich rechtswidrige Preiserhöhungen geht: „Fast alle Unternehmen der E-Wirtschaft sind betroffen.“ Manche der Versorger stützten sich bei ihren Erhöhungen auf eine Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), der zufolge Preiserhöhungen für Haushalts- und Gewerbekunden „in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen“ müssen. Entfällt der Umstand, sind die Preise wieder zu senken. Strugl sieht diesbezüglich den Gesetzgeber gefordert: „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit darüber, was in den Stromlieferverträgen wirklich stehen darf.“

Mittwoch, 26.04.2023, 08:37 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.