Bild: Fotolia.com, YuI
Für die Fernwärmeversorgung der Stadt Graz muss keine Ausfallreserve bereitgehalten werden, urteilte ein Schiedsgericht.
Der Verbund darf das 800-MW-Gaskraftwerk Mellach II nahe der steirischen Landeshauptstadt Graz einmotten. Ein Vertrag mit dem Energieversorger Energie Steiermark (Estag) verpflichtet ihn nicht, dieses als Ausfallreserve für die Fernwärmeversorgung der Stadt vorzuhalten. Das entschied ein Schiedsgericht, teilte der Verbund in einer Aussendung mit. Er ist verpflichtet, Graz bis einschließlich 2020 m
Freitag, 11.09.2015, 13:57 Uhr
Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH