Mit einer gestern eingereichten Sammelklage vor dem Landgericht Dortmund will die Verbraucherzentrale NRW bestehende Preisanpassungsklauseln in Gasversorgungsverträgen überprüfen lassen.
Die Verbraucherzentrale beklagt in ihrer Mitteilung, dass es entweder gar keine oder höchstens unwirksame Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versorger gebe und Gaspreiserhöhungen selbst auf ausdrückliches Verlangen der Kunden hin nicht nachvollziehbar und plausibel begründet würden. „Rund 400 Verbraucher haben sich bei uns über diesen Missstand beim Versorger
Freitag, 8.09.2006, 12:40 Uhr
Peter Focht
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