Als „Sensation“ und Sieg für die Gasverbraucher hat der Bund der Energieverbraucher das Gaspreisurteil des Amtgerichts Heilbronn begrüßt.
„Denn die Versorger haben trotz anders lautender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bisher stets bestritten, dass sie ihre Kalkulation offenzulegen haben und dass ihre Preise der Billigkeitskontrolle unterliegen“, begründet der Verband seine Deutung als Sensation. Der Bund der Energieverbraucher ist ferner der Ansicht, dass das Urteil auch nach der Berufungsverhandlung Bestand habe
Mittwoch, 20.04.2005, 16:36 Uhr
Peter Focht
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