Die Prokon-Unternehmensgruppe aus Itzehoe, die Windkraft- und Biomasseanlagen sowohl plant als auch betreibt, darf nicht mehr wie bisher für ihre Genussrechte werben.
Nach dem Landgericht Itzehoe hat jüngst auch in nächster Instanz das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass die bisherigen Werbeaussagen von Prokon zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen „maximalen Flexibilität" der Genussrechte unzulässig sind. Seit 2003 hatte Prokon nach Angaben auf der eigenen Webseite knapp 53 000 Genussrechteinhaber gewonnen un
Mittwoch, 12.09.2012, 11:09 Uhr
Ralf Köpke
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