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Energie & Management > Vertrieb - Verbraucherschützer erneuern Kritik an Tarifen für Strom und Gas
Quelle: Fotolia / Photo-K
Vertrieb

Verbraucherschützer erneuern Kritik an Tarifen für Strom und Gas

Die Verbraucherzentrale NRW appelliert an Versorger, von Gas- und Stromsperren im Winter weitgehend abzusehen. In der Kritik sind nach wie vor hohe Preise und große Tarifspreizungen.
Ihren Tätigkeitsbericht für 2021 versieht die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale (VZ NRW) mit einem Appell an Energieversorger, zahlungsunfähigen Kunden allgemein und besonders im kommenden Winter weder Gas noch Strom abzudrehen.

Die Preisentwicklung habe sich durch Russlands Krieg gegen die Ukraine noch einmal negativ auf viele einkommensschwache Haushalte ausgewirkt. Nicht nur im Winter, sondern grundsätzlich auch in Haushalten mit Kindern, Schwangeren oder pflegebedürftigen Menschen sollten Anschlusssperrungen die Ausnahme bleiben.

Teuerster Gastarif in der Grundversorgung siebenmal so hoch

Zum Stichtag 1. Juni 2022 hat die Verbraucherzentrale NRW alle im Bundesland verfügbaren Grundversorgungstarife für Strom und Erdgas unter die Lupe genommen – und erhebliche Unterschiede festgestellt. Beim Erdgas liegen die Tarife für neu in die Grundversorgung kommende Kunden zwischen dem Minimum von 6,6 Ct und dem Maximum von 43 Ct, also fast dem Siebenfachen. Dies ergebe für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im günstigsten Fall eine Belastung von 1.315 Euro gegenüber 8.600 Euro beim teuersten.

An unterschiedlichen Grundversorgungstarifen für Neu- und Bestandskunden halten mehr als die Hälfte der Energielieferanten fest. Das sei auch bei acht der zehn teuersten Gasgrundversorger der Fall. Die Mehrkosten beziffert die Verbraucherzentrale NRW dadurch auf 3.300 Euro im Jahr. "Ein günstiger Sondertarif als Alternative steht oftmals nicht zur Verfügung, denn ein Teil der Grundversorger bietet weiterhin keine Tarife jenseits der Grundversorgung an – oder der Tarif ist sogar noch teurer", kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale NRW.

Beim Strom ist die Differenz nicht ganz so groß, hier liegt der teuerste Grundversorgungstarif zweieinhalb Mal über dem günstigsten. 30 Ct gegenüber 76 Ct/kWh hat die Verbraucherzentrale NRW ermittelt. Der Unterschied macht sich gleichwohl deutlich im Geldbeutel bemerkbar. Wer 3.000 kWh im Jahr verbraucht, muss beim teuersten Anbieter rund 1.400 Euro mehr bezahlen.

Preise nur bedingt mit Beschaffungskosten zu begründen

Die VZ NRW hat mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen verschiedentlich versucht, Versorgern die Tarifpraxis untersagen zu lassen. Der Erfolg war geteilt. Die Kritik der Verbraucherschützer an teils deutlich vom marktüblichen Niveau Grundversorgungspreisen bleibt indes bestehen. "Diese großen Preisunterschiede werfen Fragen auf, denn sie lassen sich aus unserer Sicht nur teilweise mit denen seit Herbst 2021 gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas erklären", so Schuldzinski.

Der Verbraucherzentrale-NRW-Vorstand fordert von Verbrauchern und Versorgern, sich angesichts der angespannten Situation an den Energiemärkten „verantwortlich zu verhalten“. Energie einzusparen, sei nur die eine Seite. Den Anbietern von Energie redet Schuldzinski ebenso ins Gewissen: "Wir appellieren eindringlich an die Unternehmen, faire Preise zu gestalten." Dazu sollten Bundesnetzagentur und Kartellbehörden die bereits vorhandenen Kontrollmöglichkeiten nutzen, um mögliche Mitnahmeeffekte zu verhindern.

Die Verbraucherzentrale NRW bezieht ihre Kritik ausdrücklich auch auf die Lebensmittelbranche, die ihre Preisgestaltung ebenfalls überdenken solle. Mit insgesamt 112 Klagen oder Abmahnungen im Jahr 2021 versuchte die Organisation, Schaden von Verbrauchern abzuwenden. In 320.000 verschiedenen Fällen war eine Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW gefragt.

Die Untersuchung "Grundversorgungstarife Strom und Gas in NRW zum Stichtag 01.06.2022" stellt die Verbraucherzentrale NRW zum Herunterladen auf ihrer Internetseite bereit.

Mittwoch, 1.06.2022, 10:22 Uhr
Volker Stephan
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Verbraucherschützer erneuern Kritik an Tarifen für Strom und Gas
Die Verbraucherzentrale NRW appelliert an Versorger, von Gas- und Stromsperren im Winter weitgehend abzusehen. In der Kritik sind nach wie vor hohe Preise und große Tarifspreizungen.
Ihren Tätigkeitsbericht für 2021 versieht die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale (VZ NRW) mit einem Appell an Energieversorger, zahlungsunfähigen Kunden allgemein und besonders im kommenden Winter weder Gas noch Strom abzudrehen.

Die Preisentwicklung habe sich durch Russlands Krieg gegen die Ukraine noch einmal negativ auf viele einkommensschwache Haushalte ausgewirkt. Nicht nur im Winter, sondern grundsätzlich auch in Haushalten mit Kindern, Schwangeren oder pflegebedürftigen Menschen sollten Anschlusssperrungen die Ausnahme bleiben.

Teuerster Gastarif in der Grundversorgung siebenmal so hoch

Zum Stichtag 1. Juni 2022 hat die Verbraucherzentrale NRW alle im Bundesland verfügbaren Grundversorgungstarife für Strom und Erdgas unter die Lupe genommen – und erhebliche Unterschiede festgestellt. Beim Erdgas liegen die Tarife für neu in die Grundversorgung kommende Kunden zwischen dem Minimum von 6,6 Ct und dem Maximum von 43 Ct, also fast dem Siebenfachen. Dies ergebe für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im günstigsten Fall eine Belastung von 1.315 Euro gegenüber 8.600 Euro beim teuersten.

An unterschiedlichen Grundversorgungstarifen für Neu- und Bestandskunden halten mehr als die Hälfte der Energielieferanten fest. Das sei auch bei acht der zehn teuersten Gasgrundversorger der Fall. Die Mehrkosten beziffert die Verbraucherzentrale NRW dadurch auf 3.300 Euro im Jahr. "Ein günstiger Sondertarif als Alternative steht oftmals nicht zur Verfügung, denn ein Teil der Grundversorger bietet weiterhin keine Tarife jenseits der Grundversorgung an – oder der Tarif ist sogar noch teurer", kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale NRW.

Beim Strom ist die Differenz nicht ganz so groß, hier liegt der teuerste Grundversorgungstarif zweieinhalb Mal über dem günstigsten. 30 Ct gegenüber 76 Ct/kWh hat die Verbraucherzentrale NRW ermittelt. Der Unterschied macht sich gleichwohl deutlich im Geldbeutel bemerkbar. Wer 3.000 kWh im Jahr verbraucht, muss beim teuersten Anbieter rund 1.400 Euro mehr bezahlen.

Preise nur bedingt mit Beschaffungskosten zu begründen

Die VZ NRW hat mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen verschiedentlich versucht, Versorgern die Tarifpraxis untersagen zu lassen. Der Erfolg war geteilt. Die Kritik der Verbraucherschützer an teils deutlich vom marktüblichen Niveau Grundversorgungspreisen bleibt indes bestehen. "Diese großen Preisunterschiede werfen Fragen auf, denn sie lassen sich aus unserer Sicht nur teilweise mit denen seit Herbst 2021 gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas erklären", so Schuldzinski.

Der Verbraucherzentrale-NRW-Vorstand fordert von Verbrauchern und Versorgern, sich angesichts der angespannten Situation an den Energiemärkten „verantwortlich zu verhalten“. Energie einzusparen, sei nur die eine Seite. Den Anbietern von Energie redet Schuldzinski ebenso ins Gewissen: "Wir appellieren eindringlich an die Unternehmen, faire Preise zu gestalten." Dazu sollten Bundesnetzagentur und Kartellbehörden die bereits vorhandenen Kontrollmöglichkeiten nutzen, um mögliche Mitnahmeeffekte zu verhindern.

Die Verbraucherzentrale NRW bezieht ihre Kritik ausdrücklich auch auf die Lebensmittelbranche, die ihre Preisgestaltung ebenfalls überdenken solle. Mit insgesamt 112 Klagen oder Abmahnungen im Jahr 2021 versuchte die Organisation, Schaden von Verbrauchern abzuwenden. In 320.000 verschiedenen Fällen war eine Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW gefragt.

Die Untersuchung "Grundversorgungstarife Strom und Gas in NRW zum Stichtag 01.06.2022" stellt die Verbraucherzentrale NRW zum Herunterladen auf ihrer Internetseite bereit.

Mittwoch, 1.06.2022, 10:22 Uhr
Volker Stephan

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