Die 54 Kunden, die mit einer Sammelklage erreicht haben, dass das Landgericht Hamburg über die Billigkeit der Gaspreise der Eon Hanse AG entscheiden wird, haben am 6. März ihre Stellungnahme zur vorgelegten Preiskalkulation des Versorgers eingereicht.
Nach der Analyse der klagenden Kunden habe der Versorger nicht alle für die gerichtliche Prüfung der Billigkeit nach § 315 BGB erforderlichen Tatsachen vorgetragen, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage organisiert und koordiniert. Die Nachweise seien nicht ausreichend. So genüge es nicht, Wirtschaftsprüferberichte an Stelle von Originaldaten bei Gericht einzu
Dienstag, 7.03.2006, 12:22 Uhr
Peter Focht
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