Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Ministererlaubnis zur Fusion Eon/Ruhrgas zurückgewiesen. Die Verbraucherzentrale darf nicht als Verfahrensbeteiligter im Fusionsverfahren die Interessen der Verbraucher vertreten.
Das OLG folgte mit seiner Entscheidung den Argumenten des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Behörde in Berlin hatte festgestellt, dass selbst eine Erhöhung des Gaspreises um 10 %, etwa 10 Euro pro Haushalt, im Zuge der Fusion die Interessen der Verbraucher nicht erheblich berühren würde.Vzbv-Vorstand Professor Dr. Edda Bauer kritisierte die OLG-Entscheidung. Sie zeige erhebliche Defizit
Montag, 9.09.2002, 12:19 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH