In der Schweiz sollen Netzwechsel nur ausnahmsweise zugelassen werden, schlägt die Arbeitsgruppe „Parallelleitungen“ des Bundesamts für Energie (BfE) dem Gesetzgeber vor.
In der Schweiz sogenannte Parallelleitungen sollen nur ausnahmsweise und gegen Entschädigung beim vorgelagerten Netzbetreiber zugelassen werden. Zu diesem Schluss gelangte eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Energie, wie BfE-Mitarbeiter Rainer Bacher auf der vierten Energietagung des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen ausführte. Angestrebt wird, das
Dienstag, 21.11.2006, 13:42 Uhr
Marc Gusewski
© 2024 Energie & Management GmbH