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Die Bürgschaftsobergrenze für die Finanzierung von Contracting-Projekten wurde von 1,25 auf 2 Mio. Euro angehoben.
Contractoren identifizieren nicht nur das Einsparpotenzial, sondern übernehmen auch die Planung, Finanzierung, Errichtung und Instandhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch und der damit verbundenen Energiekosten beim Kunden führen sollen. Mit Ausfallbürgschaften soll es Energiedienstleistern erleichtert werden, Contracting-Vorhaben zu
Freitag, 18.12.2015, 11:14 Uhr
Michael Pecka
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