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Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Verbände überwiegend positiv zu Energie-Gesetzesnovellen
Quelle: E&M
Energiewirtschaftsgesetz

Verbände überwiegend positiv zu Energie-Gesetzesnovellen

Die Anhörung von Verbandsvertretern im Energieausschuss ist für die Ampel positiv verlaufen. Im Detail fordern Lobbyisten verschiedene Beschleunigungen.
Bei einer Anhörung des Bundestags-Energieausschusses ist der Entwurf der Ampel zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften am 23. September auf ein positives Echo gestoßen. Die Verbandsvertreter plädierten gleichwohl mehrheitlich für noch weitergehende Änderungen, um Stromsicherheit und Preisstabilität erreichen zu können, heißt es in dem Newsletter Heute im Bundestag.

Bio-Deckel auch im Baurecht aussetzen

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßte die vorgesehene Aussetzung der Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG sowie die Flexibilisierung des Güllebonus. Weitere Änderungen im EEG müssten aber einen Anreiz setzen, hierzulande mehr Biogas zu erzeugen. Unter anderem müsse im Baugesetzbuch die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr „befristet überschritten werden dürfen“. Das technische Potenzial für eine kurzfristig erhöhte Leistung liege bei etwa 20 Mrd. kWhel, so Rostek. Das entspräche dem Strombedarf von zwei Millionen Haushalten. 

"Neun Monate für Freifläche zu kurz"

Auch aus Sicht von Jan Wullenweber vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sollte der Gesetzgeber weitere baurechtliche und genehmigungsrechtliche Restriktionen angehen, die aktuell der erweiterten Verstromung von Biogas entgegenstünden.

Die geplante Krisensonderausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächen) im Januar 2023 sei im Prinzip zu begrüßen, wenngleich eine planungs- und genehmigungsrechtliche Vorlaufzeit von neun Monaten für solche Anlagen bis 100 MW zur Teilnahme an den Ausschreibungen zu kurz sei. Es müsse berücksichtigt werden, „dass die Stromnetze noch nicht überall die Kapazitäten haben, um zusätzliche Solarstrommengen aus Freiflächenanlagen aufzunehmen“. Daher sei eine „richtige“ Rahmensetzung für Netzausbau und dezentrale Speichermöglichkeiten wichtig. Auch Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sind die neun Monate zu kurz.

​"Anzeigepflicht würde reichen"

Inkonsistenzen in dem Entwurf sah Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. So erleichterten sich Verfahren für Anlagenbetreiber, indem eine Anzeige oder Genehmigung für Veränderungen im Nachgang ermöglicht werde. Dies sei deutlich schneller, als wenn eine Genehmigung beantragt werden muss. Müller sprach sich daher für eine einheitliche Gestaltung derart aus, „dass es entweder nur eine Anzeigepflicht gibt oder man auch unter Einhaltung der tatsächlichen Anforderungen die Änderungen vornehmen darf und im Nachgang die Anzeigepflicht besteht“. 

Solarwirtschaft begrüßt Volleinspeisung

Die vorgezogene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regel − kleinere PV-Anlagen dürfen derzeit nur 70 Prozent der Maximalleistung ins Netz einspeisen − werde begrüßt, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) grundsätzlich.

​BNE lobt Flexibilisierung bei Stromintensiven

Als wichtig und richtig sieht Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) die Regelung an, mit der die stromintensive Industrie die Möglichkeit erhält, Strom flexibel zu verbrauchen. Das habe eine extrem hohe Relevanz, da sich so eine hohe Stromnachfrage zeitnah verschieben lasse. Die Bundesnetzagentur müsse dies nun möglichst schnell umsetzen. 

​BDEW fordert Bagatellschwelle für andere Windanlagen

Weitere Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsrecht seien erforderlich, befand Andrees Gentzsch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Korrekturen seien unter anderem bei den Regelungen zur Änderung des Anlagentyps von Windenergieanlagen nach deren Genehmigung, aber vor der Errichtung erforderlich. Hier müssten Bagatellschwellen festgelegt werden, um Behörden und Vorhabenträger nicht mit unnötigen Verfahren zu belasten. 

"Auch niedrigere Spannungsebenen höher auslasten"

Ralf Bischof von der RBID GmbH verwies auf Engpässe bei den Stromnetzen, die dazu führten, dass pro Jahr 3 % der erneuerbaren Energieerzeugung abgeschaltet würden. Daher seien die Regelungen zur temporären Höherauslastung der Netze richtig. Die Maßnahmen seien jedoch auf das Höchstspannungsnetz und damit das Übertragungsnetz beschränkt. Es sei nicht erkennbar, warum solche Maßnahmen nicht auch in der Hoch- und Mittelspannung beziehungsweise in den Verteilnetzen möglich sein sollen. Gerade mit Blick auf die Windenergie könne dadurch im Winter ein großer Effekt erzielt werden, sagte Bischof.

Freitag, 23.09.2022, 13:26 Uhr
Georg Eble
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Die Anhörung von Verbandsvertretern im Energieausschuss ist für die Ampel positiv verlaufen. Im Detail fordern Lobbyisten verschiedene Beschleunigungen.
Bei einer Anhörung des Bundestags-Energieausschusses ist der Entwurf der Ampel zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften am 23. September auf ein positives Echo gestoßen. Die Verbandsvertreter plädierten gleichwohl mehrheitlich für noch weitergehende Änderungen, um Stromsicherheit und Preisstabilität erreichen zu können, heißt es in dem Newsletter Heute im Bundestag.

Bio-Deckel auch im Baurecht aussetzen

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßte die vorgesehene Aussetzung der Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im EEG sowie die Flexibilisierung des Güllebonus. Weitere Änderungen im EEG müssten aber einen Anreiz setzen, hierzulande mehr Biogas zu erzeugen. Unter anderem müsse im Baugesetzbuch die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogas pro Jahr „befristet überschritten werden dürfen“. Das technische Potenzial für eine kurzfristig erhöhte Leistung liege bei etwa 20 Mrd. kWhel, so Rostek. Das entspräche dem Strombedarf von zwei Millionen Haushalten. 

"Neun Monate für Freifläche zu kurz"

Auch aus Sicht von Jan Wullenweber vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sollte der Gesetzgeber weitere baurechtliche und genehmigungsrechtliche Restriktionen angehen, die aktuell der erweiterten Verstromung von Biogas entgegenstünden.

Die geplante Krisensonderausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächen) im Januar 2023 sei im Prinzip zu begrüßen, wenngleich eine planungs- und genehmigungsrechtliche Vorlaufzeit von neun Monaten für solche Anlagen bis 100 MW zur Teilnahme an den Ausschreibungen zu kurz sei. Es müsse berücksichtigt werden, „dass die Stromnetze noch nicht überall die Kapazitäten haben, um zusätzliche Solarstrommengen aus Freiflächenanlagen aufzunehmen“. Daher sei eine „richtige“ Rahmensetzung für Netzausbau und dezentrale Speichermöglichkeiten wichtig. Auch Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sind die neun Monate zu kurz.

​"Anzeigepflicht würde reichen"

Inkonsistenzen in dem Entwurf sah Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. So erleichterten sich Verfahren für Anlagenbetreiber, indem eine Anzeige oder Genehmigung für Veränderungen im Nachgang ermöglicht werde. Dies sei deutlich schneller, als wenn eine Genehmigung beantragt werden muss. Müller sprach sich daher für eine einheitliche Gestaltung derart aus, „dass es entweder nur eine Anzeigepflicht gibt oder man auch unter Einhaltung der tatsächlichen Anforderungen die Änderungen vornehmen darf und im Nachgang die Anzeigepflicht besteht“. 

Solarwirtschaft begrüßt Volleinspeisung

Die vorgezogene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regel − kleinere PV-Anlagen dürfen derzeit nur 70 Prozent der Maximalleistung ins Netz einspeisen − werde begrüßt, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) grundsätzlich.

​BNE lobt Flexibilisierung bei Stromintensiven

Als wichtig und richtig sieht Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) die Regelung an, mit der die stromintensive Industrie die Möglichkeit erhält, Strom flexibel zu verbrauchen. Das habe eine extrem hohe Relevanz, da sich so eine hohe Stromnachfrage zeitnah verschieben lasse. Die Bundesnetzagentur müsse dies nun möglichst schnell umsetzen. 

​BDEW fordert Bagatellschwelle für andere Windanlagen

Weitere Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsrecht seien erforderlich, befand Andrees Gentzsch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Korrekturen seien unter anderem bei den Regelungen zur Änderung des Anlagentyps von Windenergieanlagen nach deren Genehmigung, aber vor der Errichtung erforderlich. Hier müssten Bagatellschwellen festgelegt werden, um Behörden und Vorhabenträger nicht mit unnötigen Verfahren zu belasten. 

"Auch niedrigere Spannungsebenen höher auslasten"

Ralf Bischof von der RBID GmbH verwies auf Engpässe bei den Stromnetzen, die dazu führten, dass pro Jahr 3 % der erneuerbaren Energieerzeugung abgeschaltet würden. Daher seien die Regelungen zur temporären Höherauslastung der Netze richtig. Die Maßnahmen seien jedoch auf das Höchstspannungsnetz und damit das Übertragungsnetz beschränkt. Es sei nicht erkennbar, warum solche Maßnahmen nicht auch in der Hoch- und Mittelspannung beziehungsweise in den Verteilnetzen möglich sein sollen. Gerade mit Blick auf die Windenergie könne dadurch im Winter ein großer Effekt erzielt werden, sagte Bischof.

Freitag, 23.09.2022, 13:26 Uhr
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