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Energie & Management > Wasserstoff - Verbände kritisieren EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Verbände kritisieren EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff

Im Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie hat die Kommission am 21. Mai Kriterien für grünen Wasserstoff definiert. Daran entzündet sich zunehmend Kritik.
Schnell abgehandelt ist das Lob an den Plänen der EU zu erneuerbarem Wasserstoff, zumindest wenn es nach dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geht. Aber immerhin findet er ein paar positive Aspekte.

Gut sei, dass die EU-Kommission das Ziel ausgegeben hat, bis 2030 mindestens 10 Mio. Tonnen Wasserstoffproduktion in der EU zu erreichen. Positiv sei auch, dass der Entwurf für den delegierten Rechtsakt eine Übergangsfrist enthält. So können zumindest in einer Anfangsphase auch Bestandsanlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden. Allerdings − und damit endet das Lob − sei diese angesichts der immer noch langen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu kurz.

Generell sieht der Entwurf der EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff nach dem Willen der EU-Kommission unter anderem folgendes vor: Nach einer Übergangszeit bis Ende 2026 soll für die Produktion von grünem ​Wasserstoff nur noch Strom aus neu zu bauenden und ungeförderten Windkraft- und Solaranlagen zugelassen sein. Diese müssen ihren Betrieb innerhalb von 36 Monaten vor Inbetriebnahme des Elektrolyseurs aufgenommen haben.

BDEW: Zu strenge zeitliche Kopplung an die grüne Stromerzeugung

Der BDEW erachtet dieses Kriterium als unnötig. Stattdessen sollten die nationalen Ausbaupfade entsprechend dem zu erwartenden zusätzlichen Strombedarf der Elektrolyseure angepasst werden. "Es ist verständlich, dass die EU-Kommission sicherstellen möchte, dass mit dem für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff steigenden Bedarf an erneuerbarem Strom auch der Zubau von entsprechenden Erzeugungskapazitäten einhergeht", erklärte Kerstin Andrea, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Doch dabei dürfe sie das Ziel eines schnellen Markthochlaufs nicht aus den Augen verlieren.

Zudem bestehe mithilfe von Herkunftsnachweisen bereits ein bewährtes System, um sicherzustellen, dass ausschließlich erneuerbarer Strom für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff genutzt wird. Die unmittelbare zeitliche Kopplung an die Stromerzeugung regenerativer Energieanlagen unterlaufe einen schnellen Markthochlauf des grünen Wasserstoffs. "Zur Senkung der Gestehungskosten von erneuerbarem Wasserstoff müssen Elektrolyseure möglichst hohe Vollbenutzungsstunden aufweisen können", stellte Andreae klar. Kontraproduktiv sei hier ein zu rigider zeitlicher Zusammenhang zwischen Erzeugung des erneuerbaren Stroms und der Wasserstoffherstellung − zum Beispiel, dass der Strom in der gleichen Stunde, in der er erzeugt wurde, auch für die Wasserstoffproduktion genutzt werden muss. "Eine hohe Auslastung der Elektrolyseure ist damit deutlich schwerer zu erreichen.", so Andreae.

Zukunft Gas: Keine kontinuierliche Wasserstoffproduktion sichergestellt

Sie steht damit auf einer Linie mit der bereits vom RWE-Konzern vorgebrachten Kritik (wir berichteten). Die zeitliche Korrelation führt laut dem Konzern dazu, dass Elektrolyseure bei jeder längeren Wind- oder Sonnenflaute stillstehen. Das mache den Betrieb und damit den Wasserstoff unnötig teuer. Die kontinuierliche Versorgung der Industrie mit grünem Wasserstoff sei damit zusätzlich erschwert.

"Wird der Betrieb von Elektrolyseuren mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, wird der Betrieb von diesen Anlagen unattraktiv", erklärte auch Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbandes Zukunft Gas. Die strengen Vorgaben der EU-Kommission für grünen Wasserstoff würden den Betrieb der Anlangen maßgeblich verkomplizieren. Wie auch der BDEW fordert der Verband eine deutliche Entschärfung des Entwurfes im weiteren Rechtsetzungsverfahren. 

"Der Wasserstoffhochlauf darf nicht ausgebremst werden, bevor er überhaupt Fahrt aufnimmt. Bei der Ausgestaltung der Kriterien für die Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs insbesondere in der Hochlaufphase ist deshalb Pragmatismus gefragt", erklärte Andreae. 

Dienstag, 24.05.2022, 16:19 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Verbände kritisieren EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff
Verbände kritisieren EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff
Im Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie hat die Kommission am 21. Mai Kriterien für grünen Wasserstoff definiert. Daran entzündet sich zunehmend Kritik.
Schnell abgehandelt ist das Lob an den Plänen der EU zu erneuerbarem Wasserstoff, zumindest wenn es nach dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geht. Aber immerhin findet er ein paar positive Aspekte.

Gut sei, dass die EU-Kommission das Ziel ausgegeben hat, bis 2030 mindestens 10 Mio. Tonnen Wasserstoffproduktion in der EU zu erreichen. Positiv sei auch, dass der Entwurf für den delegierten Rechtsakt eine Übergangsfrist enthält. So können zumindest in einer Anfangsphase auch Bestandsanlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden. Allerdings − und damit endet das Lob − sei diese angesichts der immer noch langen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu kurz.

Generell sieht der Entwurf der EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff nach dem Willen der EU-Kommission unter anderem folgendes vor: Nach einer Übergangszeit bis Ende 2026 soll für die Produktion von grünem ​Wasserstoff nur noch Strom aus neu zu bauenden und ungeförderten Windkraft- und Solaranlagen zugelassen sein. Diese müssen ihren Betrieb innerhalb von 36 Monaten vor Inbetriebnahme des Elektrolyseurs aufgenommen haben.

BDEW: Zu strenge zeitliche Kopplung an die grüne Stromerzeugung

Der BDEW erachtet dieses Kriterium als unnötig. Stattdessen sollten die nationalen Ausbaupfade entsprechend dem zu erwartenden zusätzlichen Strombedarf der Elektrolyseure angepasst werden. "Es ist verständlich, dass die EU-Kommission sicherstellen möchte, dass mit dem für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff steigenden Bedarf an erneuerbarem Strom auch der Zubau von entsprechenden Erzeugungskapazitäten einhergeht", erklärte Kerstin Andrea, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Doch dabei dürfe sie das Ziel eines schnellen Markthochlaufs nicht aus den Augen verlieren.

Zudem bestehe mithilfe von Herkunftsnachweisen bereits ein bewährtes System, um sicherzustellen, dass ausschließlich erneuerbarer Strom für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff genutzt wird. Die unmittelbare zeitliche Kopplung an die Stromerzeugung regenerativer Energieanlagen unterlaufe einen schnellen Markthochlauf des grünen Wasserstoffs. "Zur Senkung der Gestehungskosten von erneuerbarem Wasserstoff müssen Elektrolyseure möglichst hohe Vollbenutzungsstunden aufweisen können", stellte Andreae klar. Kontraproduktiv sei hier ein zu rigider zeitlicher Zusammenhang zwischen Erzeugung des erneuerbaren Stroms und der Wasserstoffherstellung − zum Beispiel, dass der Strom in der gleichen Stunde, in der er erzeugt wurde, auch für die Wasserstoffproduktion genutzt werden muss. "Eine hohe Auslastung der Elektrolyseure ist damit deutlich schwerer zu erreichen.", so Andreae.

Zukunft Gas: Keine kontinuierliche Wasserstoffproduktion sichergestellt

Sie steht damit auf einer Linie mit der bereits vom RWE-Konzern vorgebrachten Kritik (wir berichteten). Die zeitliche Korrelation führt laut dem Konzern dazu, dass Elektrolyseure bei jeder längeren Wind- oder Sonnenflaute stillstehen. Das mache den Betrieb und damit den Wasserstoff unnötig teuer. Die kontinuierliche Versorgung der Industrie mit grünem Wasserstoff sei damit zusätzlich erschwert.

"Wird der Betrieb von Elektrolyseuren mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, wird der Betrieb von diesen Anlagen unattraktiv", erklärte auch Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbandes Zukunft Gas. Die strengen Vorgaben der EU-Kommission für grünen Wasserstoff würden den Betrieb der Anlangen maßgeblich verkomplizieren. Wie auch der BDEW fordert der Verband eine deutliche Entschärfung des Entwurfes im weiteren Rechtsetzungsverfahren. 

"Der Wasserstoffhochlauf darf nicht ausgebremst werden, bevor er überhaupt Fahrt aufnimmt. Bei der Ausgestaltung der Kriterien für die Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs insbesondere in der Hochlaufphase ist deshalb Pragmatismus gefragt", erklärte Andreae. 

Dienstag, 24.05.2022, 16:19 Uhr
Davina Spohn

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