Die Bundesregierung novelliert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), um Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Der VKU fürchtet zu viel Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur.
In einer Anhörung im Bundestag nahmen am 27. September Experten Stellung zur geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Es setzt Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dem September 2021 für mehr Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden und einen zügigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes um. Den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) vertrat der Geschäftsführer der Abteilung Recht, Finanzen und Steuern, Andreas Zuber, im Energieausschuss.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass wesentliche Weichenstellungen für Investitionen, die Netzentgeltsystematik und Netzentgeltbefreiungen in die Verantwortung der Bundesnetzagentur gelegt werden. Zuber mahnte aber: „Auch eine unabhängige Regulierungsbehörde darf nicht vollkommen der parlamentarischen Kontrolle entzogen sein.“ Deshalb müssten die Beratungsgremien der Bundesnetzagentur gestärkt werden und müsse die gerichtliche Kontrolle über die Maßnahmen der Bundesnetzagentur verschärft werden, forderte der VKU-Vertreter.
Für den BDEW nahm Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae Stellung zur Novelle: „Mehr Unabhängigkeit bedeutet für die Bundesnetzagentur aber auch mehr Verantwortung“. Sie forderte daher flankierend geeignete Kontrollmechanismen. „Dazu gehören aus Sicht des BDEW robuste Begründungspflichten, Berichtspflichten und Überprüfungsmöglichkeiten für das Zustandekommen von Behördenentscheidungen“, sagte Andreae. Hier gingen die im Gesetz vorgeschlagenen Regelungen noch nicht weit genug.
Zusätzlich müsse sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass der parlamentarische Einfluss auf die Regulierungsmethoden wieder vergrößert wird. „So kann gewährleistet werden, dass das Parlament der Regulierungsbehörde politische Vorgaben zum Klimaschutz und zur Energiewende geben kann“, argumentierte Zuber. Die Bundesnetzagentur werde, um die Novelle umzusetzen, die nächsten Jahre damit beschäftigt sein, die bislang in den Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen enthaltenen Grundsätze in eigenen Festlegungen zu replizieren. Das Parlament sei dabei aus diesen wichtigen Prozessen in Zukunft praktisch ausgeschlossen, fürchtet der VKU.
Parlament soll für Planungssicherheit sorgenBis 2045 verdoppelten sich etwa gemäß den Langfristszenarien des Bundeswirtschaftsministeriums die Verteilnetzkosten. Ein großer Teil des Ausbaus ist bereits bis 2035 erforderlich. Nach Verbändeschätzungen liegt der Investitionsaufwand für die gesamte Energiebranche bis 2030 bei 600
Milliarden Euro.
Durch den Gesetzentwurf werden die wesentlichen Weichenstellungen für energiewirtschaftliche Investitionen, die Netzentgeltsystematik und Netzentgeltbefreiungen, dem Einfluss des Gesetzgebers entzogen und in die Verantwortung der unabhängigen Regulierungsbehörde gelegt, fürchtet der VKU.
Wasserstoff- und Wärmenetz besser integrierenDie Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz sollten auch die Anbindung von Gasverteilernetzen berücksichtigen, forderte der VKU-Experte: „Notwendig sind eine Verpflichtung der Fernleitungsnetzbetreiber zur unverzüglichen Erstellung einer integrierten Wasserstoff- und Gasnetzentwicklungsplanung.“ Dabei müsse die Netzentwicklungsplanung für Strom berücksichtigt und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, sagte Zuber.
Der BDEW nannte die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen „grundsätzlich sinnvoll und zielführend“. Entscheidend sei jetzt aber eine zügige Einigung über die Finanzierung und Risikoabsicherung des Wasserstoff-Kernnetzes. Nur so könnten die Planungen in die Realität umgesetzt werden, mahnte Andreae: „Beim H2-Kernnetz brauchen wir Geschwindigkeit und Entschlossenheit.“ Ebenso müssten wasserstofffähige Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen, die neben der Stromerzeugung einen unverzichtbaren Beitrag zur lokalen klimaneutralen Wärmeversorgung leisten werden, in der Planung Beachtung finden.
„Wir begrüßen die Regelung, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie von Wärmenetzen im überragenden öffentlichen Interesse steht“, sagte VKU-Mann Zuber. Die Regelung solle aber aus systematischen Gründen nicht in das EnWG aufgenommen werden, sondern wortgleich in das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, riet der VKU.
Die
VKU-Stellungnahme zur Anpassung des EnWG steht als PDF zum Download bereit.
Mittwoch, 27.09.2023, 13:17 Uhr
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