Der Gesetzesentwurf, der in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Martin Riedel von der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held erstellt wurde, setzt den von Wirtschaftsverbänden erzielten Kompromiss zur KWK-Förderung um. Darüber hinaus werden erhöhte Fördersätze für Brennstoffzellen-Anlagen sowie für KWK-Anlagen unter 2 MW vorgeschlagen, die auch bei Neubau gewährt werden.
Die in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagene Zusatzvergütung soll bei KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung bis zu 2 MW neun Jahre lang nach Inkrafttreten des Gesetzes oder ab Inbetriebnahme gewährt werden und 5 Pf./kWh betragen; allerdings nur dann, wenn die aus ihnen gelieferte Nutzwärme nicht Wärmelieferungen aus Netzen verdrängt, die von geförderten KWK-Großanlagen gespeist werden. Für
Dienstag, 26.06.2001, 18:00 Uhr
Jan Mühlstein
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