Bild: Thomas Ollendorfs/Deutsche Telekom AG
Vor dem Kölner Verwaltungsgericht sind 18 alternative Netzbetreiber mit ihrer Klage gegen den Vectoring-Ausbau im Nahbereich der Telekom-Hauptverteiler gescheitert.
Die Bundesnetzagentur hat mit der Billigung des umstrittenen Vectoring-II-Antrages der Deutschen Telekom ihr Regulierungsermessen fehlerfrei ausgeübt. Zu dieser Einschätzung sind Richter am Verwaltungsgericht Köln gekommen. 18 alternative Netzbetreiber hatten vor dem Gericht gegen die Genehmigung zur Einführung der VDSL2-Vectoring-Technologie geklagt. Nach E&M -Informationen w
Montag, 20.03.2017, 14:12 Uhr
Kai Eckert
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