Der Kraftwerksbetreiber Vattenfall Europe Generation AG und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) haben im Streit um die wasserrechtliche Genehmigung am 17. September vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einen Vergleich geschlossen.
Durch eine Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung der BSU kann der Kraftwerksbetreiber jetzt über ein dynamischen Bewirtschaftungsmodell so viel Kühlwasser der Süderelbe entnehmen, wie dies zum Zeitpunkt der Entnahme gewässerökologisch verträglich ist. Dies erlaube Vattenfall einen besser planbaren Kraftwerksbetrieb.
Zugleich wurde die Kühlwasserentnahme durch strengere Sau
Freitag, 17.09.2010, 15:01 Uhr
Kai Eckert
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