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Der finanzielle Ausgleich für betroffene Kraftwerksbetreiber ist unzureichend geregelt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt schleunigst Nachbesserung.
(dpa) - Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonze
Donnerstag, 12.11.2020, 11:11 Uhr
dpa
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