Das für 14. März von der gesamten Gasbranche mit Spannung erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle wird noch einmal verschoben.
Ein neuer Urteilstermin stehe noch nicht fest, bestätigte eine Sprecherin der Behörde. Bei dem anhängigen Verfahren muss der BGH erstmals höchstrichterlich entscheiden, ob Verbraucher Gaspreiserhöhungen vor Gericht auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können. Geklagt hat Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn, ein regional als Gaspreis-Rebell bekannt gewordener pensionierter Richter, der eine
Donnerstag, 8.03.2007, 14:37 Uhr
Peter Focht
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