Nachdem die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die Zuteilungsmenge im Nationalen Allokationsplan der ersten Emissionshandelsperiode (NAP I) 2005-2007 nachträglich gekürzt hatte und sieben Unternehmen in erster Instanz erfolglos dagegen geklagt hatten, wird die letztinstanzliche Entscheidung für den Sommer 2007 erwartet, hieß es am Montag aus der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Das Berufungsgericht habe schnell reagiert und Anhörungen für den 30. November und 19. Dezember dieses Jahres anberaumt, sagte Freshfields-Anwalt Stefan Altenschmidt gegenüber powernews.org. „Eine Entscheidung vor Jahresende ist wahrscheinlich. Das Bundesverwaltungsgericht als die höchste Instanz wird endgültige Klarheit wohl bis zum Sommer 2
Dienstag, 22.08.2006, 13:13 Uhr
Heidrun Rothweiler
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