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Energie & Management > Recht - Urteil: Technikfirma muss Smart Meter rechtzeitig ankündigen
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Urteil: Technikfirma muss Smart Meter rechtzeitig ankündigen

Der Einbau intelligenter Messsysteme muss Verbrauchern drei Monate im Voraus angekündigt werden. Das gilt auch für Dienstleister von Messstellennetzbetreibern, so ein Urteil.
Erst 19, dann 14 Tage: Zweimal hat die Münsteraner Messtechnikfirma Lackmann den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen Terminankündigungen für den Einbau intelligenter Zähler auf den Plan gerufen. Beim ersten Mal gab das Unternehmen auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung ab. Das zweite Mal entschied das Landgericht Münster. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.500 Euro soll der Dienstleister bezahlen, weil er gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe.

„Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen mit dem Einbau digitaler Zähler nicht überrumpelt werden,“ kritisiert VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe und verweist auf das Messstellenbetriebsgesetz. In Paragraf 37 heißt es, dass Anschlussnutzer und -nutzerinnen „spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle“ zu informieren sind. Und dass auf die „Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers“ hingewiesen werden muss. Der Paragraf zielt zwar auf "Messstellenbetreiber", doch Dienstleister, die mit dem Einbau der Smart Meter beauftragt sind, sind damit offenbar auch gemeint. So zumindest die Rechtsansicht in Münster.

Augen zu und durch?

Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass das beauftragte Unternehmen vorsätzlich an dem Gesetzesverstoß mitgewirkt habe, sagt Hoppe. Es hätte nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass der Messstellenbetreiber seiner Pflicht nicht nachgekommen sei. In verhandelten Fall ist das die Eon-Konzerngesellschaft Westnetz. Bei der anderen Ankündigung 19 Tage vor Einbau agierte die Messtechnikfirma für einen anderen Auftraggeber, berichtet die Verbraucherschützerin.

Der VZBV zielte mit seiner Klage nicht nur auf den Fristverstoß, sondern auch darauf, dass die Kunden nicht auf einen möglichen Anbieterwechsel aufmerksam gemacht worden sind. In diesem Punkt habe das Gericht die Servicefirma nicht in der Pflicht gesehen, so Hoppe.
 
Gegen das Urteil (Aktenzeichen: 024 O 36/21) hat Lackmann laut VZBV Berufung eingelegt. Es ist nicht die einzige Messtechnikfirma, über die sich derzeit Verbrauchende beschweren. „Wir haben einen Parallelfall“, sagt Hoppe. Der landet direkt vor Gericht, da das betreffende Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgelehnt hat. Hoppe: „Wir rechnen damit, dass es in Zukunft mehr Beschwerden geben wird, wenn erst Schwung in den Smart Meter Rollout kommt.“
 
„Der Nutzen steht in den Sternen“

Von „Überrumpelungstaktik“ der Messstellenbetreiber spricht Holger Schneidewindt. „Die drei Monate sind sehr wichtig, damit sich Verbraucher einlesen können und gegebenenfalls zu einem güngstigen Anbieter wechseln können“, sagt der Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Smart Meter, so wie sie sich gegenwärtig darstellen, bezeichnet er als „reine Cashcow für Verteilnetzbetreiber“ – die in vielen Fällen die grundzuständigen Messstellennetzbetreiber sind.

„Die Kosten sind fix, der Nutzen steht in den Sternen“, kritisiert Schneidewindt die Einführung der Smart Meter. „Die Dinger können fast nichts, noch nicht mal flexible Tarife abbilden.“ Schneidewindt meint: „Wenn sich daran nichts ändert, fährt der Smart-Meter-Rollout an die Wand."

Freitag, 22.04.2022, 16:30 Uhr
Manfred Fischer
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Urteil: Technikfirma muss Smart Meter rechtzeitig ankündigen
Der Einbau intelligenter Messsysteme muss Verbrauchern drei Monate im Voraus angekündigt werden. Das gilt auch für Dienstleister von Messstellennetzbetreibern, so ein Urteil.
Erst 19, dann 14 Tage: Zweimal hat die Münsteraner Messtechnikfirma Lackmann den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen Terminankündigungen für den Einbau intelligenter Zähler auf den Plan gerufen. Beim ersten Mal gab das Unternehmen auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung ab. Das zweite Mal entschied das Landgericht Münster. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.500 Euro soll der Dienstleister bezahlen, weil er gegen die Unterlassungserklärung verstoßen habe.

„Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen mit dem Einbau digitaler Zähler nicht überrumpelt werden,“ kritisiert VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe und verweist auf das Messstellenbetriebsgesetz. In Paragraf 37 heißt es, dass Anschlussnutzer und -nutzerinnen „spätestens drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle“ zu informieren sind. Und dass auf die „Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers“ hingewiesen werden muss. Der Paragraf zielt zwar auf "Messstellenbetreiber", doch Dienstleister, die mit dem Einbau der Smart Meter beauftragt sind, sind damit offenbar auch gemeint. So zumindest die Rechtsansicht in Münster.

Augen zu und durch?

Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass das beauftragte Unternehmen vorsätzlich an dem Gesetzesverstoß mitgewirkt habe, sagt Hoppe. Es hätte nicht die Augen davor verschließen dürfen, dass der Messstellenbetreiber seiner Pflicht nicht nachgekommen sei. In verhandelten Fall ist das die Eon-Konzerngesellschaft Westnetz. Bei der anderen Ankündigung 19 Tage vor Einbau agierte die Messtechnikfirma für einen anderen Auftraggeber, berichtet die Verbraucherschützerin.

Der VZBV zielte mit seiner Klage nicht nur auf den Fristverstoß, sondern auch darauf, dass die Kunden nicht auf einen möglichen Anbieterwechsel aufmerksam gemacht worden sind. In diesem Punkt habe das Gericht die Servicefirma nicht in der Pflicht gesehen, so Hoppe.
 
Gegen das Urteil (Aktenzeichen: 024 O 36/21) hat Lackmann laut VZBV Berufung eingelegt. Es ist nicht die einzige Messtechnikfirma, über die sich derzeit Verbrauchende beschweren. „Wir haben einen Parallelfall“, sagt Hoppe. Der landet direkt vor Gericht, da das betreffende Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgelehnt hat. Hoppe: „Wir rechnen damit, dass es in Zukunft mehr Beschwerden geben wird, wenn erst Schwung in den Smart Meter Rollout kommt.“
 
„Der Nutzen steht in den Sternen“

Von „Überrumpelungstaktik“ der Messstellenbetreiber spricht Holger Schneidewindt. „Die drei Monate sind sehr wichtig, damit sich Verbraucher einlesen können und gegebenenfalls zu einem güngstigen Anbieter wechseln können“, sagt der Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Smart Meter, so wie sie sich gegenwärtig darstellen, bezeichnet er als „reine Cashcow für Verteilnetzbetreiber“ – die in vielen Fällen die grundzuständigen Messstellennetzbetreiber sind.

„Die Kosten sind fix, der Nutzen steht in den Sternen“, kritisiert Schneidewindt die Einführung der Smart Meter. „Die Dinger können fast nichts, noch nicht mal flexible Tarife abbilden.“ Schneidewindt meint: „Wenn sich daran nichts ändert, fährt der Smart-Meter-Rollout an die Wand."

Freitag, 22.04.2022, 16:30 Uhr
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