Die für die Überprüfung der Emissionsberichte zuständigen Landesbehörden müssen auch die von den Anlagenbetreibern erstellten Monitoring-Konzepte überprüfen und genehmigen.
Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 18. Februar. Hintergrund war die Klage eines Unternehmens zur Herstellung von Tonbaustoffen in Rheinland-Pfalz, das dem Treibhaus-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegt. Als emissionshandelspflichtiges Unternehmen war die Klägerin zur Überwachung ihrer CO2-Emissionen und zur Abgabe eines verifizierten Emissionsberich
Montag, 22.02.2010, 13:17 Uhr
Kai Eckert
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