Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm müssen Gasversorger, die mit unwirksamen Klauseln zu Unrecht ihre Gaspreise erhöht haben, das Geld bis zu drei Jahre rückwirkend erstatten.
Wie das OLG am 20. September mitteilte, dürfen die Gasversorger dabei ihre Preiserhöhungen nicht mit etwaigen Preissenkungen im entsprechenden Zeitraum verrechnen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Kunde die Rechnung innerhalb von drei Jahren beanstandet hat.
Vor dem Gericht in Hamm wurde ein Fall verhandelt, bei dem ein Gaskunde aus Essen eine unwirksame Vertragskl
Freitag, 21.09.2012, 12:08 Uhr
Andreas Kögler
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