Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Software, die von ihrem Erstnutzer nicht mehr benötigt wird, und die von ihm auch deinstalliert wurde, weiterverkauft werden darf.
Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit seinem Ende entgegen, der vor allem zwischen der Firma UsedSoft, die sich auf den Weiterverkauf von gebrauchter Software spezialisiert hat, und Oracle, aber auch Microsoft, ausgetragen wurde.
Zwar stellt UsedSoft mit notariellen Bescheinigungen sicher, dass das Programm beim Erstkunden nicht mehr verwendet wird und dieser auch Lizenzen daran
Mittwoch, 4.07.2012, 12:04 Uhr
Armin Müller
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