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Gasversorger müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Erdgasvorräte nicht notwendig im jeweiligen Mitgliedsland der EU speichern.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Den Umfang der Speicherpflicht darf der nationale Gesetzgeber jedoch in bestimmten Grenzen selbst bestimmen. Der italienische Versorger ENI hatte vor dem französischen Verwaltungsgericht dagegen geklagt, dass Frankreich nicht nur Haushaltskunden und kleinere Firmen als „geschützte Verbraucher“
Mittwoch, 20.12.2017, 14:20 Uhr
Tom Weingärtner
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