Nach einer Entscheidung des Stuttgarter Staatsgerichtshofs hat die frühere schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg mit dem Einstieg bei der Karlsruher AnBW AG gegen die Verfassung verstoßen.
Damit gaben die Richter den Anträgen der Franktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD statt. Wie das Gericht am 6. Oktober mitteilte, haben sowohl der damalige Finanzminister Willi Stächele als auch die Landesregierung mit der Zustimmung zu der im Aktienkaufvertrag zwischen dem französischen EdF-Konzern und der Neckarpri GmbH enthaltenen Garantieübernahme durch das Land das Haushaltsbewill
Donnerstag, 6.10.2011, 16:16 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH