Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29. September müssen Strom- oder Gasnetzbetreiber nach dem Auslaufen ihrer Konzession das Eigentum an den Netzen gegen einen angemessenen Preis abgeben.
Der BGH entschied dabei in einem Verfahren zwischen der Heag Südhessische Energie AG (HSE), der GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße, der Energieried sowie den Gemeinden Seeheim-Jugenheim und Bürstadt. Die beiden Gemeinden hatten sich im Jahr 2005 entschieden, die auslaufenden Konzessionsverträge nicht mehr mit HSE zu verlängern, sondern mit der GGEW und der Energieried abzuschließen
Mittwoch, 30.09.2009, 16:01 Uhr
Andreas Kögler
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