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Energie & Management > Wasserstoff - Update des Zertifizierungsprogramms für grünen Wasserstoff
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

Update des Zertifizierungsprogramms für grünen Wasserstoff

Der Tüv Rheinland hat sein Zertifizierungsprogramm für Wasserstoff aktualisiert. Der Prüfdienstleister trägt damit den jüngsten Entwicklungen und Anforderungen des Marktes Rechnung.
In die Aktualisierung fließen nun die ergänzenden Richtlinien 2018/2001 der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie II" der Europäischen Union ein. Außerdem berücksichtigt der Tüv Rheinland bei der Zertifizierung nach dem Standard neue Emissionsgrenzwerte und hat den Produktumfang auf Wasserstoffderivate wie etwa Ammoniak, Methan und Methanol erweitert. Zum Hintergrund: Der vor knapp zwei Jahren von Tüv Rheinland unter der Bezeichnung "H2.21" gestartete Standard hat sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung des Energieträgers Wasserstoff zu fördern, indem er transparent macht, wie der Wasserstoff hergestellt wurde. Der Standard ist international anwendbar.

Je nach Herstellungsverfahren, Art der eingesetzten Energie sowie entstehender Emissionen sind verschiedene Stufen der Zertifizierung möglich. Etwa unterscheidet der Tüv Rheinland bei Wasserstoff zwischen "klimaneutral", "erneuerbar" und "kohlenstoffarm":
  • Klimaneutraler Wasserstoff: Damit Wasserstoff laut dem Tüv Rheinland als klimaneutral bezeichnet werden darf, muss er in der Lieferkette frei von CO2-Lasten sein. Alle Emissionen, die bei der Herstellung des Wasserstoffs entstehen, müssen kompensiert werden − etwa durch den Kauf und die Einlösung von registrierten CO2-Minderungszertifikaten aus international anerkannten Klimaschutzprogrammen oder Emissionsrechten aus etablierten Handelssystemen.
  • Erneuerbarer beziehungsweise grüner Wasserstoff: Dagegen entsteht "erneuerbarer" Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (etwa in der Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen. 
  • Kohlenstoffarmer Wasserstoff: Die Herstellung von "kohlenstoffarmem Wasserstoff" ist laut Tüv Rheinland demgegenüber an keinen bestimmten Wasserstoffproduktionsweg gebunden und ermöglicht daher die Zertifizierung sämtlicher Technologien und Prozesse. Eine weitere Anforderung ist jedoch, dass die Treibhausgasemissionen durch die Verwendung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Brennstoffe verglichen zu den Brennstoffen, die sie ersetzen, um mindestens 70 Prozent gesenkt werden müssten.

    Hierunter zählt der Prüfdienstleister "blauen" Wasserstoff (entstehendes CO2 wird abgefangen und gespeichert oder verarbeitet), "türkisen" Wasserstoff (wird durch Methanpyrolyse hergestellt, dabei entstehender Kohlenstoff wird dauerhaft gebunden) und "rosa" Wasserstoff (entsteht durch die Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen unter Verwendung von Strom aus nuklearen Quellen).
Der Tüv Rheinland registriert länderübergreifend unterschiedliche staatliche Regelungen sowie private freiwillige Systeme zur Wasserstoffzertifizierung. Wie Wolfgang Spahn, Global Manager Energie & Umwelt von Tüv Rheinland, erklärt, habe das Prüfinstitut mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel den H2.21-Standard daher so flexibel gestaltet, dass er sich an die heterogenen, spezifischen Marktanforderungen anpassen lasse.

Der aktualisierte Standard ist seit dem 1. März 2023 gültig. Zertifizierungen oder Re-Zertifizierungen von Wasserstoff durch Tüv Rheinland müssen ab diesem Datum den aktualisierten Kriterien entsprechen. Zertifikate, die auf Grundlage der älteren Version ausgestellt wurden, sollen, wie es weiter heißt, bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein.
 

Warum eine Zertifizierung für grünen Wasserstoff?

Wasserstoff gilt in der Wissenschaft, Industrie und Politik als unverzichtbarer Baustein für die Erreichung der Pariser Klimaziele. Das chemische Element ist ein energiereiches Gas, das bei der Verbrennung und stofflichen Nutzung kein CO2 emittiert. Es ist damit sehr gut geeignet, als klimaschonende Alternative zu fossilen Brennstoffen eingesetzt zu werden. Diesen Umstand berücksichtigen beispielsweise der Europäische Green Deal und die Nationale Wasserstoffstrategie Deutschlands, die Wasserstoff als Energieträger der Zukunft im Rahmen ihrer allgemeinen Klimapolitik fördern.

Die konventionelle Herstellung von Wasserstoff ist allerdings sehr energieintensiv und basiert auf fossilen Energieträgern − man spricht hier auch von "grauem" Wasserstoff. Daher hat, so betont der Tüv Rheinland, nur die nachhaltige Produktion und Anwendung von Wasserstoff das Potenzial, fossile Energieträger zu ersetzen und damit Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Zertifizierung erhalten Wasserstoff-Eigentümer einen unabhängigen und international anerkannten Nachweis über die Emissionsminderung durch die Verwendung ihres Wasserstoffs oder ihrer Wasserstoffderivate.
 

Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Zertifizierung des Wasserstoffs sind auf der Internetseite des Tüv Rheinland aufgeführt.

Mittwoch, 26.04.2023, 16:17 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Update des Zertifizierungsprogramms für grünen Wasserstoff
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff
Update des Zertifizierungsprogramms für grünen Wasserstoff
Der Tüv Rheinland hat sein Zertifizierungsprogramm für Wasserstoff aktualisiert. Der Prüfdienstleister trägt damit den jüngsten Entwicklungen und Anforderungen des Marktes Rechnung.
In die Aktualisierung fließen nun die ergänzenden Richtlinien 2018/2001 der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie II" der Europäischen Union ein. Außerdem berücksichtigt der Tüv Rheinland bei der Zertifizierung nach dem Standard neue Emissionsgrenzwerte und hat den Produktumfang auf Wasserstoffderivate wie etwa Ammoniak, Methan und Methanol erweitert. Zum Hintergrund: Der vor knapp zwei Jahren von Tüv Rheinland unter der Bezeichnung "H2.21" gestartete Standard hat sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung des Energieträgers Wasserstoff zu fördern, indem er transparent macht, wie der Wasserstoff hergestellt wurde. Der Standard ist international anwendbar.

Je nach Herstellungsverfahren, Art der eingesetzten Energie sowie entstehender Emissionen sind verschiedene Stufen der Zertifizierung möglich. Etwa unterscheidet der Tüv Rheinland bei Wasserstoff zwischen "klimaneutral", "erneuerbar" und "kohlenstoffarm":
  • Klimaneutraler Wasserstoff: Damit Wasserstoff laut dem Tüv Rheinland als klimaneutral bezeichnet werden darf, muss er in der Lieferkette frei von CO2-Lasten sein. Alle Emissionen, die bei der Herstellung des Wasserstoffs entstehen, müssen kompensiert werden − etwa durch den Kauf und die Einlösung von registrierten CO2-Minderungszertifikaten aus international anerkannten Klimaschutzprogrammen oder Emissionsrechten aus etablierten Handelssystemen.
  • Erneuerbarer beziehungsweise grüner Wasserstoff: Dagegen entsteht "erneuerbarer" Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (etwa in der Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen. 
  • Kohlenstoffarmer Wasserstoff: Die Herstellung von "kohlenstoffarmem Wasserstoff" ist laut Tüv Rheinland demgegenüber an keinen bestimmten Wasserstoffproduktionsweg gebunden und ermöglicht daher die Zertifizierung sämtlicher Technologien und Prozesse. Eine weitere Anforderung ist jedoch, dass die Treibhausgasemissionen durch die Verwendung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Brennstoffe verglichen zu den Brennstoffen, die sie ersetzen, um mindestens 70 Prozent gesenkt werden müssten.

    Hierunter zählt der Prüfdienstleister "blauen" Wasserstoff (entstehendes CO2 wird abgefangen und gespeichert oder verarbeitet), "türkisen" Wasserstoff (wird durch Methanpyrolyse hergestellt, dabei entstehender Kohlenstoff wird dauerhaft gebunden) und "rosa" Wasserstoff (entsteht durch die Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen unter Verwendung von Strom aus nuklearen Quellen).
Der Tüv Rheinland registriert länderübergreifend unterschiedliche staatliche Regelungen sowie private freiwillige Systeme zur Wasserstoffzertifizierung. Wie Wolfgang Spahn, Global Manager Energie & Umwelt von Tüv Rheinland, erklärt, habe das Prüfinstitut mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel den H2.21-Standard daher so flexibel gestaltet, dass er sich an die heterogenen, spezifischen Marktanforderungen anpassen lasse.

Der aktualisierte Standard ist seit dem 1. März 2023 gültig. Zertifizierungen oder Re-Zertifizierungen von Wasserstoff durch Tüv Rheinland müssen ab diesem Datum den aktualisierten Kriterien entsprechen. Zertifikate, die auf Grundlage der älteren Version ausgestellt wurden, sollen, wie es weiter heißt, bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein.
 

Warum eine Zertifizierung für grünen Wasserstoff?

Wasserstoff gilt in der Wissenschaft, Industrie und Politik als unverzichtbarer Baustein für die Erreichung der Pariser Klimaziele. Das chemische Element ist ein energiereiches Gas, das bei der Verbrennung und stofflichen Nutzung kein CO2 emittiert. Es ist damit sehr gut geeignet, als klimaschonende Alternative zu fossilen Brennstoffen eingesetzt zu werden. Diesen Umstand berücksichtigen beispielsweise der Europäische Green Deal und die Nationale Wasserstoffstrategie Deutschlands, die Wasserstoff als Energieträger der Zukunft im Rahmen ihrer allgemeinen Klimapolitik fördern.

Die konventionelle Herstellung von Wasserstoff ist allerdings sehr energieintensiv und basiert auf fossilen Energieträgern − man spricht hier auch von "grauem" Wasserstoff. Daher hat, so betont der Tüv Rheinland, nur die nachhaltige Produktion und Anwendung von Wasserstoff das Potenzial, fossile Energieträger zu ersetzen und damit Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Zertifizierung erhalten Wasserstoff-Eigentümer einen unabhängigen und international anerkannten Nachweis über die Emissionsminderung durch die Verwendung ihres Wasserstoffs oder ihrer Wasserstoffderivate.
 

Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Zertifizierung des Wasserstoffs sind auf der Internetseite des Tüv Rheinland aufgeführt.

Mittwoch, 26.04.2023, 16:17 Uhr
Davina Spohn

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