VDEW (eu-flash) – Mit Urteil vom 18. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Luxemburg die Richtlinie 2003/55 über gemeinsame Vorschriften für den Gasbinnenmarkt nur unzureichend umgesetzt hat.
Luxemburg hatte nicht bestritten, dass es die Regelungen noch nicht vollständig umgesetzt habe. Der luxemburgische Regulator sei jedoch gehalten, alle mit der Öffnung der Gasmärkte zusammenhängenden Fragen entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie zu handhaben. Nach Auffassung des EuGH hätten die entsprechenden Vorschriften innerhalb der von der Richtlinie vorgegebenen Fristen erlassen werde
Mittwoch, 31.05.2006, 10:53 Uhr
Redaktion
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