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Die Befreiung energieintensiver Betriebe von der EEG-Umlage ist nach einem Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofes unzweifelhaft eine Beihilfe.
Gleichzeitig sprach sich der Generalanwalt des EuGH in Luxemburg dafür aus, die Klage von vier deutschen Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt wegen Unzuständigkeit abzuweisen. Geklagt hatten mehrere Firmen gegen den Beschluss der Bundesregierung von 2014, ihren Rabatt auf die EEG-Umlage zu kürzen. Zuvor hatte die Kommission diesen Rabatt zwar grundsätzlich akzeptiert, in seiner Höhe je
Dienstag, 27.02.2018, 11:36 Uhr
Tom Weingärtner
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