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Energie & Management > Stadtwerke - Untreueprozess gegen Ex-Stadtwerkechef
Quelle: Fotolia/nmann77
Stadtwerke

Untreueprozess gegen Ex-Stadtwerkechef

Demnächst beginnt der Untreueprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau. Von den ursprünglichen Vorwürfen hält die Staatsanwaltschaft nur einen für beweisbar.
Am 1. September beginnt der Untreueprozess gegen den Ex-Chef der Stadtwerke Lindau am Bodensee (Bayern), T. G., vor dem dortigen Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Kempten und das Amtsgericht Lindau bestätigten unserer Redaktion einen Bericht der Lindauer Zeitung vom 13. August, wonach nur noch ein einziger Tatvorwurf erhoben wird.

Das strafrechtliche Nachspiel zieht sich schon fast zwei Jahre hin, während die zivil- und die dienstrechtliche Seite schon erledigt sind: Im September 2019 hatte der Aufsichtsrat, der nur aus Gemeinderäten besteht, T. G. nach gut drei Jahren im Amt fristlos entlassen und freigestellt und dies nicht öffentlich begründet. Im Nachhinein enthüllte die Lokalzeitung, dass Stadtwerke-Mitarbeiter sich über angebliche Untreue-Delikte des Geschäftsführers bei Stadträten beschwert hatten, sodass sich das Gremium damals gezwungen sah, die Reißleine zu ziehen.

Strafanzeige durch einen einzelnen Aufsichtsrat

Ein einzelner Gemeinde- und Aufsichtsrat hatte zudem Strafanzeige erstattet, um sich selbst haftungs- und dienstrechtlich zu schützen, weil er Polizist ist. In seiner Anzeige war laut Zeitung der Verdacht geäußert worden, G. habe eine Dienstwohnung auf Stadtwerke-Kosten für sich umbauen lassen, einen Unternehmensberater ohne sichtbare Gegenleistung beauftragt, seinen Sohn im Dienstwagen fahren lassen sowie auf einem Volksfest ohne dienstliche Veranlassung großzügig auf Stadtwerke-Kosten bewirtet und dabei Namen abwesender Mitarbeiter angegeben. 

"Diese Ermittlungsverfahren haben wir eingestellt", bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Murer. Es sei nicht zu beweisen gewesen, dass dem Arbeitgeber ein Schaden entstand, so die Lokalzeitung.

Es geht um 800 Euro für eine Reinigungskraft

Und so geht es vom 1. September an nur noch um einen Vorwurf von Polizei und Staatsanwaltschaft: G. habe seine Wohnung privat reinigen lassen und Kosten von circa 800 Euro über seinen damaligen Arbeitgeber abgerechnet. Dafür erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Untreue in Höhe von 70 Tagessätzen. Gegen diesen legte der Manager indes Einspruch ein, sodass es zur öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Auf Untreue stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Zahl der Tagessätze liege angesichts des "geringen" Schadens "im unteren bis mittleren Bereich", so Staatsanwalt Murer.

Die Stadtwerke nahmen zu unseren Anfragen unter Berufung auf Diskretionspflichten in Personalangelegenheiten keine Stellung. Mit der Anzeige, die die Ermittlungen ins Rollen brachte, habe das Unternehmen nichts zu tun.

Presse: Goldener Händedruck mit einem Jahresgehalt

Zivil- und arbeitsrechtlich hatten sich G. und der Aufsichtsrat verglichen und ihre ursprünglichen gegenseitigen Klagen zurückgezogen. Laut Lindauer Wochenblatt vom März 2020 bekam G. 225.000 Euro brutto Abfindung - sein Jahresgehalt. Sein Dienstvertrag wäre demnach erst Ende 2023 ausgelaufen. Bei einem Sieg G.s in einem Prozess hätte das Kommunalunternehmen noch 51 Monatsgehälter nachzahlen müssen. G. ist für unsere Redaktion nicht zu einer Stellungnahme erreichbar.

Montag, 16.08.2021, 15:19 Uhr
Georg Eble
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Untreueprozess gegen Ex-Stadtwerkechef
Demnächst beginnt der Untreueprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Lindau. Von den ursprünglichen Vorwürfen hält die Staatsanwaltschaft nur einen für beweisbar.
Am 1. September beginnt der Untreueprozess gegen den Ex-Chef der Stadtwerke Lindau am Bodensee (Bayern), T. G., vor dem dortigen Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft Kempten und das Amtsgericht Lindau bestätigten unserer Redaktion einen Bericht der Lindauer Zeitung vom 13. August, wonach nur noch ein einziger Tatvorwurf erhoben wird.

Das strafrechtliche Nachspiel zieht sich schon fast zwei Jahre hin, während die zivil- und die dienstrechtliche Seite schon erledigt sind: Im September 2019 hatte der Aufsichtsrat, der nur aus Gemeinderäten besteht, T. G. nach gut drei Jahren im Amt fristlos entlassen und freigestellt und dies nicht öffentlich begründet. Im Nachhinein enthüllte die Lokalzeitung, dass Stadtwerke-Mitarbeiter sich über angebliche Untreue-Delikte des Geschäftsführers bei Stadträten beschwert hatten, sodass sich das Gremium damals gezwungen sah, die Reißleine zu ziehen.

Strafanzeige durch einen einzelnen Aufsichtsrat

Ein einzelner Gemeinde- und Aufsichtsrat hatte zudem Strafanzeige erstattet, um sich selbst haftungs- und dienstrechtlich zu schützen, weil er Polizist ist. In seiner Anzeige war laut Zeitung der Verdacht geäußert worden, G. habe eine Dienstwohnung auf Stadtwerke-Kosten für sich umbauen lassen, einen Unternehmensberater ohne sichtbare Gegenleistung beauftragt, seinen Sohn im Dienstwagen fahren lassen sowie auf einem Volksfest ohne dienstliche Veranlassung großzügig auf Stadtwerke-Kosten bewirtet und dabei Namen abwesender Mitarbeiter angegeben. 

"Diese Ermittlungsverfahren haben wir eingestellt", bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Murer. Es sei nicht zu beweisen gewesen, dass dem Arbeitgeber ein Schaden entstand, so die Lokalzeitung.

Es geht um 800 Euro für eine Reinigungskraft

Und so geht es vom 1. September an nur noch um einen Vorwurf von Polizei und Staatsanwaltschaft: G. habe seine Wohnung privat reinigen lassen und Kosten von circa 800 Euro über seinen damaligen Arbeitgeber abgerechnet. Dafür erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Untreue in Höhe von 70 Tagessätzen. Gegen diesen legte der Manager indes Einspruch ein, sodass es zur öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Auf Untreue stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Zahl der Tagessätze liege angesichts des "geringen" Schadens "im unteren bis mittleren Bereich", so Staatsanwalt Murer.

Die Stadtwerke nahmen zu unseren Anfragen unter Berufung auf Diskretionspflichten in Personalangelegenheiten keine Stellung. Mit der Anzeige, die die Ermittlungen ins Rollen brachte, habe das Unternehmen nichts zu tun.

Presse: Goldener Händedruck mit einem Jahresgehalt

Zivil- und arbeitsrechtlich hatten sich G. und der Aufsichtsrat verglichen und ihre ursprünglichen gegenseitigen Klagen zurückgezogen. Laut Lindauer Wochenblatt vom März 2020 bekam G. 225.000 Euro brutto Abfindung - sein Jahresgehalt. Sein Dienstvertrag wäre demnach erst Ende 2023 ausgelaufen. Bei einem Sieg G.s in einem Prozess hätte das Kommunalunternehmen noch 51 Monatsgehälter nachzahlen müssen. G. ist für unsere Redaktion nicht zu einer Stellungnahme erreichbar.

Montag, 16.08.2021, 15:19 Uhr
Georg Eble

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