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Energie & Management > Regenerative - Unterzeichnete Innovationsausschreibung führt zu Mengenkürzung
Quelle: Shutterstock
Regenerative

Unterzeichnete Innovationsausschreibung führt zu Mengenkürzung

Die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. August 2021 hat die Bundesnetzagentur am 18. August bekanntgegeben. Wegen Unterzeichnung wurden die Gebotsmengen gekürzt.
Wie auch bereits bei der Innovationsausschreibung zum 1. April 2021 konnten auch diesmal nur Gebote für Anlagenkombinationen − mindestens zwei Erneuerbare-Energien-Anlagen mit unterschiedlichen Erzeugungstechnologien am selben Netzverknüpfungspunkt − abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 Megawatt.

Die Ausschreibung war leicht unterzeichnet, eingegangen sind 23 Gebote mit einem Volumen von knapp 250 MW. Im Vergleich zur vorhergehenden Ausschreibungsrunde haben sich die Anzahl der Gebote sowie das eingereichte Gebotsvolumen in etwa halbiert. Es wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Unterzeichnung kam in dieser Ausschreibungsrunde zum ersten Mal die gesetzliche Mengensteuerung in der Innovationsausschreibung zur Anwendung. Deshalb wurden aktuell nur 16 Gebote mit 156 MW Gebotsmenge bezuschlagt. 

Bei den bezuschlagten Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,99 und 5,48 Ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,55 Ct/kWh und damit leicht über dem mengengewichteten Durchschnittswert der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,29 Ct/kWh.

Anders als bei den technologiespezifischen Regelausschreibungen wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit jenen der Regelausschreibungen vergleichbar sind.

Mittwoch, 18.08.2021, 13:29 Uhr
Peter Koller
Energie & Management > Regenerative - Unterzeichnete Innovationsausschreibung führt zu Mengenkürzung
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Regenerative
Unterzeichnete Innovationsausschreibung führt zu Mengenkürzung
Die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. August 2021 hat die Bundesnetzagentur am 18. August bekanntgegeben. Wegen Unterzeichnung wurden die Gebotsmengen gekürzt.
Wie auch bereits bei der Innovationsausschreibung zum 1. April 2021 konnten auch diesmal nur Gebote für Anlagenkombinationen − mindestens zwei Erneuerbare-Energien-Anlagen mit unterschiedlichen Erzeugungstechnologien am selben Netzverknüpfungspunkt − abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 Megawatt.

Die Ausschreibung war leicht unterzeichnet, eingegangen sind 23 Gebote mit einem Volumen von knapp 250 MW. Im Vergleich zur vorhergehenden Ausschreibungsrunde haben sich die Anzahl der Gebote sowie das eingereichte Gebotsvolumen in etwa halbiert. Es wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Unterzeichnung kam in dieser Ausschreibungsrunde zum ersten Mal die gesetzliche Mengensteuerung in der Innovationsausschreibung zur Anwendung. Deshalb wurden aktuell nur 16 Gebote mit 156 MW Gebotsmenge bezuschlagt. 

Bei den bezuschlagten Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,99 und 5,48 Ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,55 Ct/kWh und damit leicht über dem mengengewichteten Durchschnittswert der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,29 Ct/kWh.

Anders als bei den technologiespezifischen Regelausschreibungen wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit jenen der Regelausschreibungen vergleichbar sind.

Mittwoch, 18.08.2021, 13:29 Uhr
Peter Koller

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