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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zusammengefasst, welche Unterlagen die Übertragungsnetzbetreiber noch einreichen müssen, damit der Bau der Stromtrasse Suedlink genehmigt werden kann.
Für das aus zwei Vorhaben bestehende Gleichstrom-Übertragungsprojekt Suedlink wurden von der Bonner Behörde die Untersuchungsrahmen für die Bauabschnitte von Gerstungen in Thüringen nach Arnstein sowie Grafenrheinfeld in Bayern vorgelegt. "Auf Grundlage der zahlreichen Hinweise aus den Antragskonferenzen wurde in den Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen die Übertragungsnetzbetreiber u
Mittwoch, 18.10.2017, 16:06 Uhr
Andreas Kögler
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