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Energie & Management > Österreich - Unterstützung für Energiegemeinschaften
Quelle: Fotolia.com, YuI
Österreich

Unterstützung für Energiegemeinschaften

Die in Österreich neu eingeführten Energiegemeinschaften werden von der Bundesregierung mit einer Koordinierungsstelle und einem Förderprogramm unterstützt. 
Mit einer Koordinierungsstelle und einem mit vier Mio. Euro dotierten Förderprogramm unterstützt die österreichische Bundesregierung die Einführung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften. Die berichtete Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) am 20. September bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die Koordinierungsstelle ist beim Klima- und Energiefonds ("KLI:EN") der Bundesregierung angesiedelt. Sie verfügt über drei Beschäftigte sowie ein Jahresbudget von fünf Mio. Euro. Insbesondere hat die Stelle drei Aufgaben, erläuterte deren Leiterin Eva Dvorak: „Erstens stellen wir Informationen für Interessenten sowie Betreiber zur Verfügung. Zweitens begleiten wir Pilotprojekte. Drittens vernetzen wir Personen, die Energiegemeinschaften gründen möchten, mit den Energieberatungsstellen in den Bundesländern.“

Der Koordinationsstelle obliegt auch die Abwicklung des Vier-Mio.-Euro-Förderprogramms. Unterstützt werden drei Arten von Projekten:
  • Erstens solche kurz vor der Umsetzung. Hierfür sind die Förderanträge bis 31. Oktober, 12 Uhr, zu stellen. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.
  • Zweitens handelt es sich um Vorhaben in der Konzeptphase, die mit maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Die Antragsfrist läuft vom 1. November bis zum 31. Dezember, 12 Uhr.
  • Mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden drittens schließlich Projekte, die laut dem Klien „auf ein fertiges Konzept zurückgreifen können und noch Unterstützung in der Umsetzung benötigen“. Die Anträge hierfür können vom 1. bis 28. Februar 2022, 12 Uhr, gestellt werden.

Laut Klien-Geschäftsführer Ingmar Höbarth lässt sich mit den Mitteln „eine zweistellige Zahl von Vorhaben“ subventionieren. Über die Vergabe entscheidet eine Jury.

Begriff ohne Rechtsschutz

Voller Geigen hängt der Himmel für die Betreiber künftiger Energiegemeinschaften dennoch nicht. So fehlen noch einige rechtliche Voraussetzungen. Die wichtigste davon ist die Verordnung über die Ermäßigung der Tarife zur Benutzung lokaler und regionaler Stromleitungen um bis zu 64 %, die den Mitgliedern der „Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften“ gewährt werden soll. Die Begutachtungsfrist endet am 22. September. „Diese Verordnung kommt bald“, versicherte Gewessler.

Ferner gibt es Kritik am fehlenden Rechtsschutz für die Begriffe „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und „Bürgerenergiegemeinschaft“. Beklagt wird, dass manche Unternehmungen sich als „Energiegemeinschaften“ bezeichnen bzw. den Begriff für Werbezwecke nutzen, ohne die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) angeführten Charakteristika aufzuweisen.

Von der Redaktion darauf angesprochen, konstatierte Gewessler, dieses Thema habe bis dato keine große Bedeutung. Sie schließe aber nicht aus, einen solchen Schutz anzudenken. Zur Nachfrage der Tageszeitung „Salzburger Nachrichten“, warum bislang kein solcher Schutz eingeführt wurde, sagte Gewessler, es handle sich um „Neuland“. Überdies komme nur in den Genuss von Vorteilen wie den ermäßigten Netztarifen, wer die Kriterien aus dem EAG erfülle.

Gespräche mit der E-Wirtschaft

Für Diskussionen sorgt weiters die „Konzeptbeschreibung Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ des Elektrizitätswirtschaftsverbandes "Oesterreichs Energie". Dieser zufolge können derartige Energiegemeinschaften mit mehreren Erzeugungsanlagen und mehreren Beteiligten möglicherweise erst ab 2023 realisiert werden. Der Grund: „Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, bei welchen mehrere Erzeugungsanlagen zusammengefasst werden sollen, braucht es grundlegende Erweiterungen in den IT-Systemen, um die dadurch komplexer werdende Berechnung und Energiezuweisung abbilden zu können.“

Gewessler teilte dazu mit, sie sei in Gesprächen mit der E-Wirtschaft: „Wir wollen so rasch wie möglich vorankommen.“ Ähnlich äußerte sich gegenüber der Redaktion der Vertreter eines Verteilnetzunternehmens, der nicht namentlich genannt werden wollte. Wer Interesse an der Gründung einer „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ oder „Bürgerenergiegemeinschaft“ habe, solle den zuständigen Netzbetreiber kontaktieren. Dieser werde eine Lösung suchen: „Wir bitten aber um Geduld. Die Dinge sind komplex. Es kann daher etwas dauern.“

Montag, 20.09.2021, 14:48 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Unterstützung für Energiegemeinschaften
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Österreich
Unterstützung für Energiegemeinschaften
Die in Österreich neu eingeführten Energiegemeinschaften werden von der Bundesregierung mit einer Koordinierungsstelle und einem Förderprogramm unterstützt. 
Mit einer Koordinierungsstelle und einem mit vier Mio. Euro dotierten Förderprogramm unterstützt die österreichische Bundesregierung die Einführung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften. Die berichtete Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) am 20. September bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die Koordinierungsstelle ist beim Klima- und Energiefonds ("KLI:EN") der Bundesregierung angesiedelt. Sie verfügt über drei Beschäftigte sowie ein Jahresbudget von fünf Mio. Euro. Insbesondere hat die Stelle drei Aufgaben, erläuterte deren Leiterin Eva Dvorak: „Erstens stellen wir Informationen für Interessenten sowie Betreiber zur Verfügung. Zweitens begleiten wir Pilotprojekte. Drittens vernetzen wir Personen, die Energiegemeinschaften gründen möchten, mit den Energieberatungsstellen in den Bundesländern.“

Der Koordinationsstelle obliegt auch die Abwicklung des Vier-Mio.-Euro-Förderprogramms. Unterstützt werden drei Arten von Projekten:
  • Erstens solche kurz vor der Umsetzung. Hierfür sind die Förderanträge bis 31. Oktober, 12 Uhr, zu stellen. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.
  • Zweitens handelt es sich um Vorhaben in der Konzeptphase, die mit maximal 5.000 Euro unterstützt werden. Die Antragsfrist läuft vom 1. November bis zum 31. Dezember, 12 Uhr.
  • Mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden drittens schließlich Projekte, die laut dem Klien „auf ein fertiges Konzept zurückgreifen können und noch Unterstützung in der Umsetzung benötigen“. Die Anträge hierfür können vom 1. bis 28. Februar 2022, 12 Uhr, gestellt werden.

Laut Klien-Geschäftsführer Ingmar Höbarth lässt sich mit den Mitteln „eine zweistellige Zahl von Vorhaben“ subventionieren. Über die Vergabe entscheidet eine Jury.

Begriff ohne Rechtsschutz

Voller Geigen hängt der Himmel für die Betreiber künftiger Energiegemeinschaften dennoch nicht. So fehlen noch einige rechtliche Voraussetzungen. Die wichtigste davon ist die Verordnung über die Ermäßigung der Tarife zur Benutzung lokaler und regionaler Stromleitungen um bis zu 64 %, die den Mitgliedern der „Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften“ gewährt werden soll. Die Begutachtungsfrist endet am 22. September. „Diese Verordnung kommt bald“, versicherte Gewessler.

Ferner gibt es Kritik am fehlenden Rechtsschutz für die Begriffe „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und „Bürgerenergiegemeinschaft“. Beklagt wird, dass manche Unternehmungen sich als „Energiegemeinschaften“ bezeichnen bzw. den Begriff für Werbezwecke nutzen, ohne die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) angeführten Charakteristika aufzuweisen.

Von der Redaktion darauf angesprochen, konstatierte Gewessler, dieses Thema habe bis dato keine große Bedeutung. Sie schließe aber nicht aus, einen solchen Schutz anzudenken. Zur Nachfrage der Tageszeitung „Salzburger Nachrichten“, warum bislang kein solcher Schutz eingeführt wurde, sagte Gewessler, es handle sich um „Neuland“. Überdies komme nur in den Genuss von Vorteilen wie den ermäßigten Netztarifen, wer die Kriterien aus dem EAG erfülle.

Gespräche mit der E-Wirtschaft

Für Diskussionen sorgt weiters die „Konzeptbeschreibung Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ des Elektrizitätswirtschaftsverbandes "Oesterreichs Energie". Dieser zufolge können derartige Energiegemeinschaften mit mehreren Erzeugungsanlagen und mehreren Beteiligten möglicherweise erst ab 2023 realisiert werden. Der Grund: „Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, bei welchen mehrere Erzeugungsanlagen zusammengefasst werden sollen, braucht es grundlegende Erweiterungen in den IT-Systemen, um die dadurch komplexer werdende Berechnung und Energiezuweisung abbilden zu können.“

Gewessler teilte dazu mit, sie sei in Gesprächen mit der E-Wirtschaft: „Wir wollen so rasch wie möglich vorankommen.“ Ähnlich äußerte sich gegenüber der Redaktion der Vertreter eines Verteilnetzunternehmens, der nicht namentlich genannt werden wollte. Wer Interesse an der Gründung einer „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ oder „Bürgerenergiegemeinschaft“ habe, solle den zuständigen Netzbetreiber kontaktieren. Dieser werde eine Lösung suchen: „Wir bitten aber um Geduld. Die Dinge sind komplex. Es kann daher etwas dauern.“

Montag, 20.09.2021, 14:48 Uhr
Klaus Fischer

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