Die Unternehmen Gelsenwasser, Thüga und Trianel haben in einer gemeinsamen Mitteilung gefordert, dass die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Bereich Mikro-KWK nachgebessert werden muss.
Wie die Unternehmen am 8. Mai mitteilten, soll bei der KWK-G-Novelle eine Förderklasse "Mikro-KWK" eingeführt werden, die für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet ist. Im aktuellen Gesetzesentwurf, der in den kommenden Tagen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages verabschiedet werden soll, werden Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 3 kW genauso gefördert wie Anlagen bis 50 kW, mit denen gro
Dienstag, 8.05.2012, 17:07 Uhr
Andreas Kögler
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