Nach der Slowakei, Polen und Tschechien ruft nun auch Ungarn den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die EU-Kommission habe nach Ansicht der Budapester Regierung den zweiten nationalen Zuteilungsplan für Emissionsberechtigungen (NAP II) unangemessen hoch gekürzt.
Im April hatte die Kommission die jährliche Emissionsobergrenze für Ungarn auf 26,9 Mio. t CO2 festgelegt – 13 % weniger als die von der Regierung beantragten 30,73 Mio. t. Budapest beanstandet, dass Brüssel die falschen Berechnungsmethode verwendet habe. Überdies sei weder das Prüfungsverfahren transparent gewesen noch die Position Ungarn ausreichend gehört wo
Freitag, 8.06.2007, 11:43 Uhr
Heidrun Rothweiler
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