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Die ungarische Regierung des Rechtspopulisten Viktor Orbán hat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Umwandlung des Ungarischen Energieamts in eine Regulierungsbehörde beschlossen.
Die Energieunternehmen müssen sich künftig den Preisvorgaben dieser Institution beugen, gegen die Entscheidungen können sie sich die Versorger nur mit einer Klage beim Verfassungsgericht wehren. Die obersten Richter können nach der jüngsten, insgesamt vierten Änderung des am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Grundgesetzes in einem solchen Fall in erster Linie prüfen, ob ein Unternehmer in seinen
Freitag, 22.03.2013, 09:42 Uhr
Karin Rogalska
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